MONTAGE DÄMMUNG VON LEITUNGSSYSTEMEN
Dämmstärken für Kaltwasserleitungen gemäß DIN 1988-200
Die Mindestdämmstärken für Kaltwasserleitungen
können für einen Dämmstoff mit der Wärme-
leitfähigkeit λ = 0,040 W/(m•K) der folgenden
Tabelle entnommen werden. Die Werte sind für den
Wohnungsbau ausgelegt und gelten für
Umgebungstemperaturen von 5 bis 25 °C und
maximal 85 % Luftfeuchtigkeit.
Bei Installationen im frostgefährdeten Bereich oder
mit Begleitheizung muss die Dämmstärke
entsprechend der Wärmeleitfähigkeit des
Dämmstoffs größer gewählt werden. Bei
Dämmstoffen mit anderen Wärmeleitfähigkeiten
müssen die Dämmstärken umgerechnet werden.
Tabelle 9:
Mindestdämmstärken für Kaltwasserleitungen (gemäß DIN 1988-200:2012-05)
Einbausituation
Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheizten
Räumen (z. B. Keller)
Rohrleitungen verlegt in Rohrleitungs-
schächten, Bodenkanälen und abgehängten
Decken
Rohrleitungen verlegt, z. B. in Technikzentra-
len oder Medienkanälen und in Schächten mit
Wärmelasten
Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen in
Vorwandinstallationen
Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen
im Fußbodenaufbau (auch neben nicht
zirkulierenden Warmwasserleitungen)
Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen
im Fußbodenaufbau neben warmgehenden
zirkulierenden Rohrleitungen
λ
Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs bei 10 °C
Nicht relevant
1)
Die Verlegung von Kaltwasserleitungen in Verbindung mit Fußbodenheizungen muss die Anforderung
gemäß DIN 1988-200:2012-05, Kapitel 3.6 „Betriebstemperatur‟, erfüllen: Das heißt, 30 Sekunden
nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle darf die Temperatur des Trinkwassers kalt bei
bestimmungsgemäßem Betrieb 25 °C nicht übersteigen.
24
Umgebungstemperatur
(nur Kondenswasser-
1)
1)
Dämmstärke bei Wärmeleitfähigkeit
≤ 20 °C
schutz)
≤ 25 °C
Dämmung wie bei Warmwasser-
≥ 25 °C
leitungen, Einbausituationen 1–5
© 12/2023 Baustelleneinweisung Geberit FlowFit
λ = 0,040 W/(m•K)
9 mm
13 mm
4 mm oder Rohr-in-Rohr
4 mm oder Rohr-in-Rohr
13 mm