Falls gesetzlich vorgeschrieben, hat der Kunde
einen Haftungsausschluss unterschrieben, dass die
empfohlene Überweisung nicht akzeptiert wurde
und diese Entscheidung informiert getroffen wurde.
Das Hörgerät ist für den Einsatz in häuslichen
Pflegeumgebungen geeignet und kann aufgrund
seiner Portabilität auch in einer professionellen
Pflegeumgebung verwendet werden, wie z. B. einer
Arzt- oder Zahnarztpraxis.
Ein Hörgerät stellt weder das normale Gehör wieder
her noch verhindert oder verbessert es eine orga-
nisch bedingte Hörminderung. Bei unregelmäßigem
Tragen Ihres Hörgerätes können Sie nicht von sei-
nem vollen Nutzen profitieren. Die Benutzung eines
Hörgerätes stellt nur einen Teil der Hörfähigkeit dar
und muss eventuell durch auditorische Schulungen
und Unterweisung in Lippenlesen ergänzt werden.
Rückkopplungen, schlechte Klangqualität, zu
laute oder zu leise Klänge, falsche Anpassungen
oder Probleme durch Kau- und Schluckgeräusche
können von Ihrem Hörakustiker durch eine
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Feinanpassung während des Anpassungsvorgangs
behoben oder reduziert werden.
Jedes schwerwiegende Vorkommnis, das im
Zusammenhang mit dem Hörgerät aufgetreten
ist, muss dem Hersteller und der zuständigen
Behörde des Wohnsitzstaates gemeldet werden. Ein
schwerwiegendes Vorkommnis ist ein Vorkommnis,
das direkt oder indirekt eine der nachstehenden
Folgen hatte oder haben könnte:
a) Tod eines Patienten, eines Anwenders oder einer
anderen Person
b) Vorübergehende oder dauerhafte
schwerwiegende Verschlechterung des
Gesundheitszustandes eines Patienten,
Anwenders oder einer anderen Person
c) Ernsthafte Gefahr für öffentliche Gesundheit
Um ein unerwartetes Betriebsverhalten oder
Vorkommnis zu melden, wenden Sie sich bitte an
den Hersteller oder dessen Vertreter.
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