nicht möglich sein, sollte der Rauchwarnmelder
mindestens 50 cm weit von Wänden / Hindernis-
sen entfernt montiert werden.
Max. Höhe:
6 m
Kleine Räume mit einer Breite von we-
niger als 1 m und einer Länge von
maximal 2 m:
Zentriert an der Raumdecke
Korridore mit einer maximalen Breite
von 3 m:
Mindestabstand 15 m zwischen zwei
Rauchwarnmeldern. Max. 7,5 m zur Front und
Rauchwarnmelder in allen Ecken / Abzweigen
von Korridoren.
Galerien:
Unterhalb von Galerien mit einer
Kantenlänge von mehr als 2 x 2 m und einer Ge-
samtfläche von mehr als 16 m² sind zusätzliche
Rauchwarnmelder vorzusehen.
Dachschrägen:
Schräge > 20 °, mindestens
50 cm / höchstens 1 m Abstand zum höchsten
20