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Bestimmungsgemäße Verwendung; Sicherheitshinweise Zu Aufstellung Und Installation - Jungheinrich SLH 200 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Ladegerät SLH 200 ist zum Laden von Bleiakkumulatoren bestimmt. Es können,
abhängig vom voreingestellten Ladeprogramm, nur die zum Ladeprogramm passenden
Nassbatterien oder dem entsprechend verschlossene, wartungsfreie Traktionsbatterien
geladen werden. Für alle anderen Akkumulatoren und nicht wiederaufladbaren Batterien
ist das Ladegerät nicht geeignet!
Nach Anforderung des Betreibers kann das Ladegerät mit verschiedenen Ladestecker-
typen ausgerüstet werden. Der Betreiber ist daher verpflichtet,
nur die Ladestecker einzusetzen, die in ihrer Absicherung für das Ladegerät geeignet
sind,
den irrtümlichen Anschluss von ungeeigneten Batterietypen auszuschließen.
Letzteres kann z. B. durch eine entsprechende farbliche oder mechanische Kodierung
des Ladesteckers erfolgen.
Die Vorschriften des Batterieherstellers sind zu beachten und einzuhalten!
Bei einem Ladegerät mit nachträglich verändertem Ladeprogramm, ist es die Pflicht des
Betreibers, den passenden Batterietyp äußerlich am Gehäuse dauerhaft zu vermerken.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung sind die Angaben zum Einsatzort (siehe Ab-
schnitt 2.5 und 5.2), die Angaben des Typschildes sowie die Angaben in den technischen
Daten (siehe Anhang) zu beachten und einzuhalten.
Verletzungsgefahr!
F F F F
Es besteht die Gefahr von schweren Personen- und Sachschäden durch:
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-
-
Alle Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung, zum Restrisiko, zur Installati-
on, zum Betrieb sowie zur Instandhaltung, die in dieser Betriebsanleitung enthalten
sind, müssen daher beachtet und eingehalten werden.
Das Ladegerät darf nur für die in dieser Betriebsanleitung und in der technischen Be-
schreibung vorgesehenen Einsatzfälle und nur mit dem vom Hersteller empfohlenen und
zugelassenen Zubehör bzw. den Komponenten verwendet werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für mögliche daraus resultierende Schäden haftet allein der Betreiber bzw. Benutzer des
Ladegeräts.
Die Inbetriebnahme des Ladegeräts ist nur bei Einhaltung der Richtlinie zur elektromag-
netischen Verträglichkeit (89/336/EWG) erlaubt.
2.5

Sicherheitshinweise zu Aufstellung und Installation

Vor Beginn der Installation ist der Lieferumfang gemäß der beigefügten Lieferpapiere
auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Bei etwaigen Mängeln ist umgehend mit dem Her-
steller Kontakt aufzunehmen.
Der Einsatzort muss witterungsgeschützt und trocken sein.
unsachgemäßen Einsatz oder falsche Bedienung,
unzulässiges Öffnen des Ladegeräts,
falsche Installation oder unsachgemäße Wartung und Reparatur.
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Sicherheit
4156 de

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