• bei dreiphasigen Geräten der zusätzliche Schutzleiter unbeschädigt ist,
• alle Schraubverbindungen festgezogen sind.
Falls Mängel festzustellen sind, ist das Ladegerät umgehend außer Betrieb zu nehmen;
alle Mängel sind durch das zuständige Fachpersonal umgehend zu beheben.
Ist zu Wartungs- und Reparaturarbeiten das Öffnen des Gehäuses unvermeidbar, ist mit
dem Hersteller des Ladegeräts Rücksprache zu halten.
7.2
Änderung des Ladeprogramms
Das Ladeprogramm ist ab Werk voreingestellt worden (siehe Anhang). Falls eine Ände-
rung des Ladeprogramms notwendig ist, setzen Sie sich bitte mit dem Hersteller in Ver-
bindung.
7.3
Ersatzteile
Benötigen Sie Ersatzteile, wenden Sie sich mit den Gerätedaten vom Typschild an den
Hersteller.
8
Entsorgung
Wird das Ladegerät endgültig außer Betrieb gesetzt, sind die zu diesem Zeitpunkt gel-
tenden Gesetze und Vorschriften für die Entsorgung einzuhalten.
Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei den Entsorgungsfachbetrieben oder den zu-
ständigen Behörden.
Achtung!
M M M M
Elektronikschrott besitzt mit seinen diversen Kunststoff-, Metall- und Schwermetallbe-
standteilen ein hohes Gefahrenpotential für die Umwelt. Deshalb ist Elektronikschrott
getrennt von Haus- oder Gewerbemüll zu sammeln und zu entsorgen.
Führen Sie Elektronikschrott der firmeninternen Entsorgung zu, die die Weiterleitung
an Spezialfirmen (Entsorgungsfachbetriebe) übernimmt.
Die Verpackung des Ladegeräts ist getrennt zu entsorgen. Papier, Pappe und Kunststoffe
sind dem Recycling zuzuführen.
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Entsorgung
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