Garantie
A C H T U N G :
Grundsätzlich müssen alle Garantiearbeiten V O R der Ausführung
beim Werk gemeldet und die Übernahme der Kosten genehmigt werden.
1. Ersatzteile, die zur Reparatur von Garantieschäden erforderlich sind,
werden auf gleichem Wege wie andere Ersatzteile bestellt und
berechnet. Nach anerkannter Garantie erfolgt dann eine
entsprechende Gutschrift.
2. Wird kein Verkaufsdatum angegeben und liegt uns keine ausgefüllte
Garantiekarte vor, sehen wir unser Lieferdatum als Verkaufsdatum
an.
3. Die gereinigten Garantieteile im Originalzustand müssen zusammen
mit dem Garantie-Antrag innerhalb von 30 Tagen an den Lieferanten
zurückgeschickt werden.
4. Des Weiteren sind die „Garantiebestimmungen für Schäffer-
Hoflader" auf der Garantiekarte bindend.
5. Bei abgelehnten Garantie-Anträgen verschrotten wir die
eingesandten Ersatzteile kostenlos.
6. Wünschen Sie die Rücksendung des Garantie-Ersatzteiles bitten wir
um schriftliche Benachrichtigung. Die Kosten der Begutachtung sowie
des Rücktransports gehen dann zu Lasten des Kunden.
7. Auf Ersatzteile beträgt die Gewährleistung 6 Monate ab
Verkaufsdatum.