1.2.17 Überwachung und Überprüfung
Die vorgeschriebenen Fristen laut dieser Anleitung für Funktionsüberprüfungen und
Wartungen sind strikt einzuhalten. Eine Nichtbeachtung dieser Fristen kann zu
Unfällen, sowie zur Ablehnung der Garantie bei Schäden führen.
Vor Arbeitsbeginn sind alle im Wartungsplan genannten Überprüfungen
vorzunehmen.
Der Maschinenführer hat festgestellte Mängel sofort dem Aufsichtführenden, bei
Wechsel des Maschinenführers auch dem Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, welche
die Unfall- oder Betriebssicherheit gefährden, muss der Betrieb des Laders bis zu
deren Beseitigung eingestellt werden.
1.2.18 Anbringung von Feuerlöschern
(Pflicht bei Erdbaumaschinen über 30kW)
Das Anbringen von Feuerlöschern bei verschiedenen Ausstattungen ist an folgenden
Plätzen vorgesehen:
• bei Ausstattung mit Kabine und
Verdeck wird der Feuerlöscher im
rechten Fußraum platziert
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