1.1 Sicherheitshinweise für die Nutzung als Radlader
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Die allgemeinen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften des Gesetzgebers
beim Umgang mit dem Radlader sind zu beachten.
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Bei der Bedienung, Wartung und Instandhaltung ist diese Anleitung einzuhalten.
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Der Lader darf nur von Personen geführt und instand gesetzt werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung und Wartung unterwiesen und
welche geistig und körperlich geeignet sind.
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Zum Besteigen des Laders sind nur die vorgesehenen Trittflächen zu nutzten,
diese sind stets in trittsicherem Zustand zu halten.
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Bedienungshebel, Pedale und der Fahrerstand sind frei von Schmutz und Fett zu
halten.
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Die Bedienungseinrichtungen dürfen nur vom Fahrersitz aus bedient werden.
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Der Aufenthalt im Gefahrenbereich des Laders ist verboten!
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Der Aufenthalt im ungesicherten Knickbereich des Laders ist verboten!
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Die Arbeitsgeräte dürfen nicht über Personen, Arbeitsplätze, und Geräte
geschwenkt werden. Bei Gefahr für Personen muss der Maschinenführer
Warnzeichen geben.
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Zu festen Bauteilen, z. B. Bauwerken, Geräten usw. ist zur Vermeidung von
Quetschgefahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5m einzuhalten.
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Mit Arbeitsgeräten (Schaufeln usw.) dürfen Personen nicht befördert werden.
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Die Standsicherheit des Laders muss immer gewährleistet sein. Fahrwege müssen
so beschaffen sein, dass ein reibungsloser und sicherer Betrieb gewährleistet ist.
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In unebenem oder geneigtem Gelände ist das Arbeitsgerät möglichst nahe über
dem Boden zu führen. Bei Gefälle ist der Lader nicht einzusetzen. Die
Geschwindigkeit ist den örtlichen Verhältnissen und der Belastung anzupassen.
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Die zulässige Belastung des Laders darf nicht überschritten werden. Sie
vermindert sich auf unwegsamem Gelände und bei starkem Lenkeinschlag.
Sicherheit ist das oberste Gebot!
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