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KAPITEL 4
• Die zulässige Betriebsgeschwindigkeit und die von der Straßenverkehrsordnung
vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit dürfen nicht überschritten werden. Die
Fahrgeschwindigkeit muss an den Zustand des Untergrunds
Bedingungen angepasst werden.
• Bei Fahrt mit angehobener Maschine auf öffentlichen Straßen muss die Höhe so
eingestellt werden, dass die Beleuchtung nicht verdeckt und die Sicht vom Platz
des Fahrers aus nicht behindert wird.
• Spurrillen, Schlaglöcher, Gräben und das Fahren auf dem Randstreifen sind zu
vermeiden. Das Durchfahren solcher Hindernisse kann zu einer starken Neigung
des Trägerfahrzeugs und Maschine führen. Das Fahren in der Nähe von
Grabenrändern oder Kanälen ist gefährlich, da der Boden unter den Rädern
wegrutschen kann.
• Die Fahrtgeschwindigkeit muss vor Kurven und bei der Fahrt auf unebenem
Gelände oder auf Gelände mit Gefälle entsprechend verringert werden.
• Bei der Fahrt auf unebenem Gelände mit angehobener Maschine ist die
Geschwindigkeit aufgrund der auftretenden dynamischen Belastungen und der
Gefahr
entsprechend zu verringern.
• Für die Fahrt mit angehobener Maschine muss die Aufhängung des Schleppers
vor einem selbsttätigen Herabfallen und ungewolltem Absenken gesichert
werden.

4.6 ABKUPPELN VOM SCHLEPPER

GEFAHR
Vor dem Abkuppeln der Maschine vom Schlepper muss der Motor abgeschaltet, die
Feststellbremse angezogen und die Kabine vor Zutritt durch unbefugte Personen
gesichert werden.
Beim Abkuppeln der Maschine vom Schlepper besondere Vorsicht walten lassen.
GEFAHR
Vor dem Abtrennen der Hydraulikanlage muss der Druck in der Anlage reduziert werden.
einer
Beschädigung
der
Maschine
oder
4.11
PRONAR PU-T20
und andere
des
Trägerfahrzeugs
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