Sicherheit
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist zum Fördern folgender Medien geeignet:
• fördern von Luft mit einer relativen Feuchte von 30 bis 90 %
• alle nicht explosive, nicht brennbare, nicht aggressive, nicht giftige, feuchten Gase und
Gas-Luft-Gemische
Die Maschine darf nur in solchen Einsatzbereichen betrieben werden, die in der Betriebsanleitung
beschrieben werden:
Ø die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand betreiben
Ø die Maschine darf nur bei einer Umgebungstemperatur und Ansaugtemperatur zwischen 5 und 40 °C
betrieben werden
Bei Temperaturen außerhalb dieses Bereiches bitten wir um Rücksprache.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der in der Betriebsanleitung
angegebenen Betriebsdaten und Betriebsmittel, der aufgeführten Wartungsarbeiten sowie der Informationen
in der Hersteller-Dokumentation von Komponenten und Anbauteilen.
Bei kritischen Anwendungen und/oder Unsicherheit ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.
Ein Missachten kann zu Maschinenausfällen führen.
2.5
Unzulässige Betriebsweisen
• absaugen, fördern und verdichten von explosiven, brennbaren, aggressiven oder giftigen Medien, z. B.
Staub gemäß ATEX Zone 20-22, Lösungsmittel sowie gasförmiger Sauerstoff und andere
Oxidationsmittel
• Aufstellung und Betrieb in explosionsgefährdeter Umgebung (explosionsfähige Gas-/Dampf-/Nebel-Luft-
Gemische bzw. Staub-Luft-Gemische oder hybride Gemische aus Luft und brennbaren Stoffen)
• der Einsatz der Maschine in nicht gewerblichen Anlagen, sofern anlagenseitig nicht die notwendigen
Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden
• Betrieb der Maschine in teilmontierten Zustand
• die Verwendung der Maschine in Bereichen mit ionisierender Strahlung
• Gegendrücke auf der Auslassseite über +0,1 mbar
• Änderungen an der Maschine und den Zubehörteilen
• Bedienung durch nicht oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal
2.6
Personalqualifikation und -schulung
Alle Arbeiten dürfen nur von qualifiziertem und geschultem Fachpersonal ausgeführt werden, das rechtlich
volljährig ist. Unbefugte Personen dürfen sich nicht im Bereich der maschine aufhalten und müssen durch
geeignete Maßnahmen vom Betreten des Gefahrenbereichs abgehalten werden.
Ø Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn diese
Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat, insbesondere Sicherheitshinweise für Aufstellung,
Inbetriebnahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
Ø Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals sind durch den Betreiber zu regeln.
Ø Folgende Arbeiten dürfen nur von technischem Fachpersonal ausgeführt werden, die für die ihnen
übertragenen Aufgaben ausgebildet und unterwiesen wurden:
• Transport nur durch Spediteure
• Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie Fehlersuche durch
technisches Fachpersonal (z. B. Schlosser, Mechaniker)
• Arbeiten an der Elektrik dürfen nur durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden
Ø zu schulendes Personal und Laien dürfen nur unter Aufsicht von autorisiertem Fachpersonal Arbeiten an
der Maschine durchführen und müssen in einer Sicherheitseinweisung über mögliche Gefahren belehrt
worden sein.
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