WARNUNG!
Es ist nicht zulässig konstruktive Veränderungen an dem Gerät vorzunehmen
2.3
Anforderungen an das Bedienpersonal
Mit der selbsttätigen Bedienung der Geräte dürfen nur befähigte Personen betraut werden, die hierzu
geeignet und hiermit vertraut sind. Sie müssen vom Unternehmer zum Bedienen der Geräte beauftragt sein.
Das Personal muss vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung und hier besonders das Kapitel
Sicherheitshinweise, gelesen haben.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich an dem Gerät tätig werdendes Personal, z.B. beim
Rüsten, Warten oder Instand setzten.
GEFAHR!
Um schwerste Verletzungen zu verhindern ist bei Arbeiten mit dem Gerät folgendes zu beachten:
persönliche Schutzausrüstung benutzen
keine langen offenen Haare tragen
keine Ringe, Ketten oder anderen Schmuck tragen
keine lose Kleidung tragen
Nicht mit den Händen in die Ketten, Seile, Antriebsteile oder andere bewegliche Teile greifen
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die zulässige Belastung der Geräte darf nicht überschritten werden! Ausgenommen ist eine evtl.
Belastungsprüfung vor der ersten Inbetriebnahme durch eine anerkannte befähigte Person.
Die zulässige Umgebungstemperatur beim Betrieb der Geräte beträgt –20°C / +50°C und bei allen
kraftbetriebenen Geräten -20°C / +40°C!
Mit defekten Geräten und Lastaufnahmemitteln darf erst weitergearbeitet werden, wenn sie instand
gesetzt wurden! Es dürfen nur Original–Ersatzteile verwendet werden. Bei Nichtbeachtung erlöschen alle
Gewährleistungsansprüche.
Bei eigenmächtigen Umbauten an den Geräten durch den Betreiber erlischt Haftung und Garantie
Vertikales Heben und Senken sowie Ziehen und Spannen von Lasten.
Das Gerät muss sich zur Last ausrichten können
GEFAHR!
Ratschzüge mit Schiffshaken dürfen zum Spannen verwendet werden!
Nur in diesem Fall darf der Haken auf der Spitze belastet werden!
Der Ratschzug gilt als „betriebsbereites Gerät" gem. den gültigen, nationalen Vorschriften mit
entsprechender CE- Konformitätserklärung.
HINWEIS!
Werden die Geräte nicht bestimmungsgemäß verwendet, so ist ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet
Für alle Personen- und Sachschäden die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung entstehen ist
alleine der Betreiber verantwortlich
5.52.185.00.00.06
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