:
Muthim
7. Für Schäden, die dem Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Sache entstehen,
haften wir in den Fällen leichter Fahrlässigkeit nur bis zur Flöhe des typischerweise
durchschnittlich entstehenden Schadens. Dies gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
8. Mit Ausnahme der in § 478 BGB bezeichneten Ansprüche verjähren alle Rechte des
Kunden wegen des Mangels innerhalb von 1 Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den
Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schadensersatzansprüche wegen
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Es gilt ferner nicht, soweit
von uns gelieferte oder montierte Ware für ein Bauwerk verwendet wird. In den Fällen der
Sätze 2 und 3 bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
9. Einem Mangel steht es gleich, wenn eine andere als die geschuldete Ware oder eine
andere als die geschuldete Menge geliefert wird.
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Bedienungsanleitung