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Parkside PASSK 20-Li B2 Originalbetriebsanleitung Seite 84

Akku-kfz-drehschlagschrauber 20 v
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Wandbefestigung Ladegerät
(optional)
Sie können das Ladegerät (5) auch an der
Wand befestigen.
• Bringen Sie zwei Schrauben im
Abstand von 102 mm mit Hilfe von
Dübeln an der Wunschposition einer
Wand an.
• Der Schraubenkopf kann einen
Durchmesser von 7 - 9 mm haben.
• Lassen Sie die Schraubenköpfe mit
ca. 10 mm Abstand zur Wand hervor-
stehen.
• Sie können das Ladegerät (5) mit den
Öffnungen der Wandhalterung an die
beiden Schrauben ansetzen und das
Ladegerät auf Anschlag nach unten
ziehen.
Achten Sie beim Bohren darauf,
keine Versorgungsleitungen zu be-
schädigen. Verwenden Sie geeignete
Suchgeräte, um diese aufzuspüren oder
nehmen Sie einen Installationsplan zu
Hilfe.
Kontakt mit Elektroleitungen kann zu
elektrischem Schlag und Feuer, Kontakt
einer Gasleitung zur Explosion führen.
Beschädigung einer Wasserleitung kann
zu Sachbeschädigung und elektrischem
Schlag führen.
Lagerung
• Nehmen Sie den Akku vor einer länge-
ren Lagerung (z. B. Überwinterung) aus
dem Gerät.
• Lagern Sie den Akku nur im teilgelade-
nen Zustand. Während einer längeren
Lagerzeit sollten 2 bis 3 LEDs leuchten.
• Prüfen Sie während einer längeren La-
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gerungsphase etwa alle 3 Monate den
Ladezustand des Akkus und laden Sie
bei Bedarf nach.
• Die Lagertemperatur für den Akku
beträgt zwischen 0 °C und 45 °C.
Vermeiden Sie während der Lagerung
extreme Kälte oder Hitze, damit der
Akku nicht an Leistung verliert.
Reinigung
Reinigen Sie das Ladegerät und den Akku
mit einem trockenen Tuch oder mit einem
Pinsel.
Verwenden Sie kein Wasser oder metalli-
sche Gegenstände.
Wartung
Das Gerät ist wartungsfrei.
Entsorgung/
Umweltschutz
Nehmen Sie den Akku aus dem Gerät
und führen Sie Gerät, Akku, Zubehör und
Verpackung einer umweltgerechten Wie-
derverwertung zu. Entsorgen Sie das Ver-
packungsmaterial ordnungsgemäß.
Elektrische Geräte gehören nicht
in den Hausmüll. Das Symbol der
durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass dieses Produkt am Ende der
Nutzungszeit nicht über den Haushaltsmüll
entsorgt werden darf.
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte: Verbraucher sind ge-
setzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elek-
tronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine um-
welt- und ressourcenschonende Verwertung

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