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Installation; Erforderliche Abstände; Aufstellfüße; Bodenschutz - Oranier Zephyr I Bedienungsanleitung

7910 11 a01 serie
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3.2 Installation

HINWEIS Die Abmessungen des Gerätes sind bei der Aufstellung und den erforderlichen
Mindestabständen zwingend zu berücksichtigen
3.2.1 Erforderliche Abstände
Neben den reinen Mindestsicherheitsabständen muss die Möglichkeit geschaffen sein, dass
Wartungs- und Reparaturarbeiten am Gerät ausgeführt werden können und die
entsprechenden Bereichen zugänglich gemacht werden müssen. Wir empfehlen daher im
Seitenbereich die Mindestabstände für Wartungs- und Reinigungsarbeiten einzuhalten.
Um Wartungs- und Reinigungsarbeiten durchführen
zu können empfehlen wir:
Rückseite
Seiten
Vorderseite
Zulässige
Mindestabstände
Materialien:
Rückseite
(x):
Seiten
(y):
Vorderseite
(z):
Hinweis: im Strahlungsbereich dürfen sich keine
Gegenstände befinden, die Brennbar sind und die
die Wärmeabgabe behindern
3.2.2 Aufstellfüße
Das Gerät ist mit einstellbaren Füßen ausgestattet. Für eine einwandfreie Durchströmung
und somit Funktion sind die Füße mindestens 5 mm herauszudrehen.
Die Füße sollen des Weiteren so eingestellt werden, dass das Gerät sicher aufsteht und nicht
kippeln kann

3.2.3 Bodenschutz:

Aufgrund der geringen Temperatur im unteren Bereich des Pelletofens während des
Heizbetriebs und der in der Regel geschlossenen Feuerraumtür (nur mit Werkzeug zu öffnen,
mit Schalter überwachter Türverschluss) ist das Unterlegen einer feuerfesten Platte nach
unseren Erfahrungen nicht zwingend notwendig, kann aber unter ungünstigen Umständen
erforderlich sein. Hier sind die jeweiligen Vorschriften bindend und zu beachten.
Hinweis: Vor Installation dies mit dem für die Inbetriebnahme verantwortlichen
(Schornsteinfegermeister) abstimmen

3.2.4 Kamin

Die Kaminanlage ist nach EN 13384-1 bauseits zu berechnen. Vor Inbetriebnahme des
Pelletgeräts muss ein Eignungsnachweis für das Pelletgerät in der gegebenen Einbausituation
erbracht
worden
(Bezirksschornsteinfegermeister) bestätigt sein.
14
(x):
25 cm
(y):
50 cm
(z):
80 cm
zu
10 cm
15 cm
80 cm
und
durch
brennbaren
den
für
den
x
y
z
Betrieb
verantwortlichen
y

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