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TEUFELBERGER OP LOOP Herstellerinformation Und Gebrauchsanleitung Seite 9

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  • DEUTSCH, seite 8
Belastung ist, einschließlich der in einer Rettungs-
situation. Lassen Sie die Anschlageinrichtung
vor Verwendung von einer sachkundigen Person
überprüfen. An dem Produkt kann sich nach einma-
liger Sturzbelastung auch ein Retter sichern – dies
allerdings nur, wenn auch der gewählte strukturelle
Anker (Baum / Ast) dafür geeignet ist. (Denn bei der
Baumusterprüfung wurde die dynamische Belastung
zwei Mal geprüft, ohne dass Justierarbeiten oder
andere Nachbesser-ungen an der Anschlageinrich-
tung durchgeführt wurden.) Der strukturelle Anker
(Baum / Ast) muss mindestens 12 kN standhalten.
– Die Länge der Anschlageinrichtung ist immer auf
das zu umschlingende Objekt abzustimmen.
– Das (Rück)-Haltesystem muss immer möglichst
gespannt zwischen dem Ankerpunkt und der
gesicherten Person verwendet werden (Vermeidung
von Schlaffseil-Bildung).
HINWEIS:
Bei Anwendung von Auffangsystemen sind folgende
Punkte zu beachten:
– Ein Falldämpfer gemäß EN 355 ist anzuwenden, der
die dynamischen Kräfte, auf max. 6 kN begrenzt.
– Ein Verbindungsmittel inklusive Falldämpfer und
Verbindungselementen darf eine Länge von 2 m
nicht überschreiten.
– Unterhalb des Verwenders ist eine Freiraum von 7 m
nötig, um einen Aufprall auf dem Boden beim Sturz
auszuschließen.
ANWENDUNGSARTEN
Diese Anschlageinrichtung kann auf drei Arten verwen-
det werden:
Abb. 1), Seite 5: als Einzelschlinge
Abb. 2), Seite 5: als Doppelschlinge
Abb. 3), Seite 5: als Würgeschlinge
GEBRAUCH GEMÄSS EN 566
Die Schlingen werden mit einem Prusikknoten um
ein Kletterseil geführt und zur Positionierung von
Personen verwendet. Diese Umschlingung muss ko-
rrekt ausgeführt werden, damit die notwendige Klem-
mwirkung und die Bruchkraft erhalten bleibt. Bruch-
kraft zum Zeitpunkt der Herstellung nach EN 566:
2 kN Knoten im Seil senken die Bruchkraft unter Um-
ständen erheblich. Siehe Abb. 4), Seite 5.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der ANSI Z133-
2017 in Bezug auf die geforderte Mindestbruchlast
(MBL) für Kletterseile und Prusikschlingen. Es erfüllt
die Durchmesseranforderung für Kletterseile nicht. Für
Prusikschlingen gibt es keine Durchmesseranforderung.
GeBRaUch / GeBRaUchseinschRänkUnGen / sicheRheitshinweise
3. GEBRAUCHS-
Führen Sie keine Arbeiten mit diesem Produkt durch,
wenn durch Ihre körperliche oder geistige Verfas-
sung Ihre Sicherheit bei normaler Benutzung oder
im Notfall beeinträchtigt sein könnte!
Das Produkt darf nicht in die Nähe scharfer Kanten
gebracht werden!
Achten Sie darauf, dass das Seil (und alle ander-
en Bestandteile des Systems) von Oberflächen
ferngehalten werden, die das Seil (oder andere
Bestandteile) beschädigen könnten, oder dass ein
geeigneter und ausreichender Schutz am Seil (oder
anderen Bestandteilen) angebracht wird.
Halten Sie das Produkt von Oberflächen fern, die
es beschädigen können, z.B. scharfkantige oder
abrasive Oberflächen oder Kanten. Die Anschlagri-
chtung soll nur in Zusammenhang mit persönlicher
Schutzausrüstung verwendet werden und nicht mit
Hebeeinrichtungen – etwa zum Rigging!
4. VOR DER VERWENDUNG
Vor jedem Einsatz ist das Produkt einer Sichtprüfung
zu unterziehen, um Vollständigkeit, gebrauchsfähigen
Zustand und das richtige Funktionieren sicherzustellen.
Wenn das Produkt durch einen Sturz beansprucht
worden ist, ist es sofort der Benutzung zu entzie-
hen. Selbst bei geringsten Zweifeln ist das Produkt
auszuscheiden bzw. darf erst dann wieder benutzt
werden, wenn eine sachkundige Person nach Prüfung
schriftlich zugestimmt hat.
Es ist sicherzustellen, dass die Empfehlungen für den
Gebrauch mit anderen Bestandteilen eingehalten
werden: Seile müssen EN 1891 entsprechen, Karabiner
den EN 362. Weitere Komponenten zu Personenab-
sturzsicherung müssen den jeweiligen harmonisierten
Normen zur Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen.
Stellen Sie sicher, dass alle Komponenten kompatibel
sind. Stellen Sie sicher, dass alle Komponenten korrekt
angeordnet sind. Wird dies versäumt, so erhöht sich
das Risiko von schweren oder tödlichen Verletzungen.
Es ist die Verantwortung des Verwenders, dass für
EINSCHRÄNKUNGEN
ZU BEACHTEN!
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