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LAUNCH TECH 319 Handbuch Seite 3

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LAUNCH TECH
START
in menschenlesbarer Form, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung
ausdrücklich gestattet; (iv) die Materialien
ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von zu verwenden oder zuzulassen, um Dienstleistungen für
Dritte zu erbringen, sei es auf Dienstleistungsbüro- oder Timesharing-Basis oder auf andere Weise
START;
(v) Geschäftsgeheimnisse, die in den Materialien enthalten sind, in irgendeiner Form ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von LAUNCH an Dritte weitergeben, bereitstellen oder anderweitig verfügbar machen.
Der Kunde muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um solche Geschäftsgeheimnisse zu schützen.
Im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und auf schriftliche Anfrage des Kunden stellt LAUNCH dem Kunden die
Schnittstelleninformationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Interoperabilität zwischen den Materialien
und einem anderen unabhängig erstellten Programm zu erreichen, gegen Zahlung der gegebenenfalls anfallenden
Gebühr von LAUNCH. Der Kunde hat strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf solche Informationen
einzuhalten und diese Informationen in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Bedingungen zu verwenden, unter
denen LAUNCH diese Informationen zur Verfügung stellt.
Software, Upgrades und zusätzliche Kopien. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfasst „Software"
Computerprogramme (und die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten für) Computerprogramme, einschließlich
Firmware, wie sie dem Kunden von LAUNCH oder einem autorisierten LAUNCH-Händler bereitgestellt werden,
sowie alle Upgrades, Updates und Fehlerbehebungen oder modifizierte Versionen davon (zusammen „Upgrades")
oder Sicherungskopien der Software, die dem Kunden von LAUNCH oder einem autorisierten LAUNCH-Händler
lizenziert oder bereitgestellt
wird.
UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG: (1) DER KUNDE HAT KEINE LIZENZ
ODER RECHT ZUR VERWENDUNG ZUSÄTZLICHER KOPIEN ODER UPGRADES, ES SEI DENN, DER KUNDE
BESITZT ZUM ZEITPUNKT DES ERWERBENS SOLCHER KOPIE ODER AKTUALISIERUNG BEREITS EINE
GÜLTIGE LIZENZ FÜR DIE ORIGINALSOFTWARE UND HAT DIE ANWENDBARE GEBÜHR FÜR DAS UPGRADE
ODER ZUSÄTZLICHE KOPIEN; (2) DIE NUTZUNG VON UPGRADES IST AUF DEN START VON GERÄTEN
BESCHRÄNKT, DEREN KUNDE DER URSPRÜNGLICHE ENDBENUTZERKÄUFER ODER LEASINGNEHMER
IST ODER DER ANDERWEITIG EINE GÜLTIGE LIZENZ ZUR NUTZUNG DER AKTUALISIERTEN SOFTWARE
BESITZT; UND (3) DAS ERSTELLEN UND VERWENDEN ZUSÄTZLICHER KOPIEN IST NUR AUF
ERFORDERLICHE SICHERUNGSZWECKE BESCHRÄNKT.
Eigentumshinweise. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Urheberrechts- und sonstigen
Eigentumshinweise auf allen Kopien, in welcher Form auch immer, der Materialien in der gleichen Form und Weise
beizubehalten und zu reproduzieren, wie diese Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise in den Materialien
enthalten sind. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich genehmigt, darf der Kunde ohne die vorherige
schriftliche Genehmigung von LAUNCH keine Kopien oder Duplikate von Materialien erstellen.
Laufzeit und Kündigung. Diese Vereinbarung und die hierin gewährte Lizenz bleiben wirksam, bis sie gekündigt
werden. Der Kunde kann diese Vereinbarung und die Lizenz jederzeit kündigen, indem er alle Kopien von Materialien
und Dokumenten vernichtet. Die Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung erlöschen sofort ohne vorherige
Ankündigung durch LAUNCH, wenn der Kunde eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhält. Nach der
Kündigung muss der Kunde alle Kopien der Software in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle vernichten. Alle
Vertraulichkeitsverpflichtungen des Kunden und alle Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse und
Gewährleistungsbeschränkungen bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.
CReader 319-
Benutzer
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