Sicherheit
Grundlagen für den sicheren Betrieb
Versicherungsschutz auf dem
Betriebsgelände
Viele Betriebsgelände sind sogenannte be-
schränkt öffentliche Verkehrsflächen.
HINWEIS
Es wird darauf aufmerksam gemacht, die
Betriebshaftpflicht-Versicherung dahingehend
zu überprüfen, ob bei eventuell auftreten-
den Schäden auf beschränkt öffentlichen
Verkehrsflächen Versicherungsschutz für den
Stapler gegenüber Dritten besteht.
Veränderungen und Nachrüstun-
gen
Wenn der Stapler für Arbeiten eingesetzt wird,
die in den Richtlinien oder in dieser Anleitung
nicht aufgeführt sind, den Stapler ggf. dazu
umzurüsten oder nachzurüsten. Jede Verän-
derung des Bauzustands kann das Fahrver-
halten und die Standsicherheit des Staplers
beeinträchtigen und zu Unfällen führen.
Alle Änderungen, die die Standsicherheit, die
Tragfähigkeit und die Rundumsicht des Stap-
lers nachteilig beeinflussen, nur mit schriftli-
cher Genehmigung des Herstellers durchfüh-
ren.
Nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung
des Herstellers die folgenden Komponenten
ändern, z. B.:
Bremsen
●
Lenkung
●
Bedienelemente
●
Sicherheitseinrichtungen
●
Ausstattungsvarianten
●
Anbaugeräte
●
Eine Umrüstung des Staplers ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des Herstellers zu-
lässig. Ggf. die Genehmigung bei der zustän-
digen Behörde einholen.
Grundlagen für den sicheren Betrieb
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