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Stihl RX70-20/600 Originalbetriebsanleitung Seite 367

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Bedienung
Anhängerbetrieb
Anhängelast
 GEFAHR
Im Anhängerbetrieb besteht erhöhte Unfallgefahr!
Im Anhängerbetrieb verändert sich das Fahrverhal-
ten des Staplers. Den Stapler beim Schleppen so
betreiben, dass ein sicheres Fahren und Abbremsen
des Schleppzuges jederzeit gewährleistet ist. Die
maximal zulässige Geschwindigkeit beim Schleppen
beträgt 5 km/h.
– Zulässige Geschwindigkeit von 5 km/h nicht über-
schreiten.
– Stapler nicht vor Schienenfahrzeuge spannen.
– Schieben von Wagen jeder Art ist unzulässig.
– Fahren und Abbremsen jederzeit gewährleisten.
 ACHTUNG
Gefahr der Bauteilbeschädigung!
Für das gelegentliche Schleppen gilt als maximale
Anhängelast die auf dem Fabrikschild angegebene
Nenntragfähigkeit. Überlastung kann zu Bauteilschä-
den am Stapler führen. Die Summe aus tatsächlicher
Anhängelast und tatsächlicher Last auf der Gabel
darf die Nenntragfähigkeit nicht überschreiten. Ent-
spricht die vorhandene Anhängelast der Nenntragfä-
higkeit des Staplers, darf gleichzeitig auf der Gabel
keine Last transportiert werden. Die Last kann auf
die Gabel und den Anhänger verteilt werden.
– Lastverteilung prüfen und mit der Nenntragfähig-
keit abgleichen.
– Zulässigen Festigkeitswert der Anhängekupplung
beachten.
 ACHTUNG
Gefahr der Bauteilbeschädigung!
Die maximale Anhängelast gilt nur für das Schleppen
ungebremster Anhänger in der Ebene (maximale Ab-
weichung +/- 1%) und auf befestigten Fahrwegen.
Beim Schleppen an Steigungen oder im Gefälle ist
die Anhängelast zu reduzieren. Die Einsatzbedingun-
gen ggf. dem autorisierten Service mitteilen. Dieser
stellt die erforderlichen Daten zur Verfügung.
– Den autorisierten Service informieren.
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Anhängerbetrieb
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