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Beurer BM 53 Gebrauchsanweisung Seite 17

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Fehler-
Mögliche
meldung
Ursache
Es ist ein Fehler
während der Mes-
sung aufgetreten.
Der Aufpump-
druck ist höher als
300 mmHg.
Ein Systemfehler
liegt vor.
Die Batterien sind
fast leer.
10. ENTSORGUNG
Reparatur und Entsorgung des Geräts
• Reparieren oder justieren Sie das Gerät nicht selbst. Eine ein-
wandfreie Funktion ist in diesem Fall nicht mehr gewährleistet.
Behebung
Bitte wiederholen Sie
die Messung nach einer
Pause von einer Minute.
Achten Sie darauf, dass
Sie während der Messung
nicht sprechen oder sich
bewegen.
Bitte prüfen Sie im Rahmen
einer erneuten Messung, ob
die Manschette ordnungs-
gemäß aufgepumpt werden
kann. Achten Sie darauf,
dass weder Ihr Arm, noch
schwere Gegenstände auf
dem Schlauch liegen und
dass der Schlauch nicht
geknickt ist.
Wenden Sie sich bei dieser
Fehlermeldung bitte an den
Kundenservice.
Legen Sie neue Batterien in
das Gerät ein.
• Öffnen Sie am Gerät ausschließlich das Batteriefach. Bei
Nichtbeachtung erlischt die Garantie.
• Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder autori sierten
Händlern durchgeführt werden. Prüfen Sie vor jeder Reklama-
tion zuerst die Batterien und tauschen Sie diese ggf. aus.
• Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die
Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen
in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie das Gerät ge-
mäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte EG-Richtli-
nie – WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment). Bei
Fragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsor-
gung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Samm-
lung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungs-
gemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe
ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen
auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die
folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altge-
räten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro-
und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von min-
destens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen.
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