4 KAPITEL 4 - BESCHREIBUNG DER HEBEBÜHNE
4.1
HEBEBÜHNE (Rif. Bild 3)
Mit der Hebebühne können Fahrzeuge auf jede gewünschte Position innerhalb der möglichen
Hubhöhe gehoben werden.
Die maximale Tragfähigkeit (inkl. Zuladung) ist auf dem Typenschild angegeben.
Sämtliche mechanischen Rahmen wie Aufnahmeplatten, Verlängerungen, Grundkörper und
Hubscheren sind aus Lasergeschnitten und gekanntes Blech gefertigt, um die Steifigkeit des
Rahmens bei geringem Gewicht zu gewährleisten
Der elektrohydraulische Antrieb der Hebebühne wird im Abschnitt 8 ausführlich
beschrieben.
Wie in Bild 3 dargestellt, besteht der Hebebühne aus zwei Aufnahmeplatten (P1, P2) , die mit zwei
Grundkörpern (3) am Boden verdübelt werden
Als Standardzubehoer sind 4 Auf- und Abfahrrampen vorhanden die and en zwei Enden der Bühne
montiert werden um die Annahme des Fahrzeuges zu
vereinfachen.
Die Aufnahmeplatten, die an den Grundrahmen mittels einen Scherenhubsystem befestigt sind,
haben eine Standardlänge von 4200mm. Jede Scherengruppe besteht aus zwei Scherenarme, ein
Aussenarm (5) und ein Innenarm (6) und aus einen Hydraulikzylinder (7) für die Scherengruppe P1
und (8) für die Scherengruppe P2. Auf beide Zylindern sind die Sicherheitsklinken (9)
montiert.
Hebe -und Senkbewegungen werden ermöglicht durch einen Steuerpult (17) (am Boden befestigt)
und and der Seite der
Hebebühne.
Die Modelle AL und ATL sind mit Radfreiheber gebaut (10) das, beim anheben de Fahrzeugs die
Räder befreit. Das anheben der Hebebühne wird durch zwei Zylindern (11) für die Aufnahmeplatte
P1 und (12) für die Aufnahmeplatte P2.
Auf beiden Hydraulikzylinder sind die Sicherheitsklinken aufgebaut (13).
Beide Aufnahmeplatten des Radfreihebers haben die Auszugsverlängerung (14)
Die Modelle AL und ATL sind mit Schiebeplatten Bestückt (15) und mit Aussparung für die
Drehteller für die Achsvermessung
Bild 3 - HEBEBUHNE