Allgemeine Hinweise zur CE-Kennzeichnung
HAMEG Meßgeräte erfüllen die Bestimmungen der EMV Richtlinie. Bei der Konformitätsprüfung
werden von HAMEG die gültigen Fachgrund- bzw. Produktnormen zu Grunde gelegt. In Fällen wo
unterschiedliche Grenzwerte möglich sind, werden von HAMEG die härteren Prüfbedingungen
angewendet. Für die Störaussendung werden die Grenzwerte für den Geschäfts- und Gewerbe-
bereich sowie für Kleinbetriebe angewandt (Klasse 1B). Bezüglich der Störfestigkeit finden die für
den Industriebereich geltenden Grenzwerte Anwendung.
Die am Meßgerät notwendigerweise angeschlossenen Meß- und Datenleitungen beeinflussen
die Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte in erheblicher Weise. Die verwendeten Leitungen
sind jedoch je nach Anwendungsbereich unterschiedlich. Im praktischen Meßbetrieb sind daher
in Bezug auf Störaussendung bzw. Störfestigkeit folgende Hinweise und Randbedingungen unbe-
dingt zu beachten:
1. Datenleitungen
Die Verbindung von Meßgeräten bzw. ihren Schnittstellen mit externen Geräten (Druckern, Rech-
nern, etc.) darf nur mit ausreichend abgeschirmten Leitungen erfolgen. Sofern die Bedienungsan-
leitung nicht eine geringere maximale Leitungslänge vorschreibt, dürfen Datenleitungen zwischen
Meßgerät und Computer eine Länge von 3 Metern aufweisen. Ist an einem Geräteinterface der
Anschluß mehrerer Schnittstellenkabel möglich, so darf jeweils nur eines angeschlossen sein.
Bei Datenleitungen ist generell auf doppelt abgeschirmtes Verbindungskabel zu achten. Als
IEEE-Bus Kabel sind die von HAMEG beziehbaren doppelt geschirmten Kabel HZ72S bzw. HZ72L
geeignet.
2. Signalleitungen
Meßleitungen zur Signalübertragung zwischen Meßstelle und Meßgerät sollten generell so kurz
wie möglich gehalten werden. Falls keine geringere Länge vorgeschrieben ist, dürfen Signalleitungen
eine Länge von 3 Metern nicht erreichen.
Alle Signalleitungen sind grundsätzlich als abgeschirmte Leitungen (Koaxialkabel -RG58/U) zu
verwenden. Für eine korrekte Masseverbindung muß Sorge getragen werden. Bei Signal-
generatoren müssen doppelt abgeschirmte Koaxialkabel (RG223/U, RG214/U) verwendet wer-
den.
3. Auswirkungen auf die Meßgeräte
Beim Vorliegen starker hochfrequenter elektrischer oder magnetischer Felder kann es trotz
sorgfältigen Meßaufbaues über die angeschlossenen Meßkabel zu Einspeisung unerwünschter
Signalteile in das Meßgerät kommen. Dies führt bei HAMEG Meßgeräten nicht zu einer Zerstö-
rung oder Außerbetriebsetzung des Meßgerätes.
Geringfügige Abweichungen des Meßwertes über die vorgegebenen Spezifikationen hinaus
können durch die äußeren Umstände in Einzelfällen jedoch auftreten.
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HAMEG GmbH
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