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Konformitätserklärung - PRONAR T663/3 Betriebs- Und Gebrauchsanleitung

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KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Das Gesellschaft PRONAR Sp. z o.o. erklärt mit voller Verantwortung, dass die Maschine:
MASCHINE:
TYP:
FABRIK-NR.:
auf die sich vorliegende Erklärung bezieht, alle Anforderungen der Richtlinie 98/37/EG des
Europäischen Parlaments und des Rateserfüllt, eingeführt ins polnische Gesetzt durch die
Verordnung
des
Grundanforderungen für Maschinen und Sicherheitselemente (GBl. Nr. 259, Pos. 2170). Sie
erfüllt Anforderungen nachfolgender mit der oben erwähnten Richtlinie harmonisierter
Normen:
• PN-EN ISO 12100-1:2005 – Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine
Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie.
• PN-EN ISO 12100-2:2005 – Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine
Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Technische Leitsätze.
• PN-EN
1853:2002
Sicherheitsanforderungen.
Diese Erklärung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Maschine ohne schriftliche Genehmigung
des Herstellers geändert oder umgebaut wird.
Narew, den 26.09.2006
LANDWIRTSCHAFTLICHER ANHÄNGER,
TANDEMKIPPER 10t
T633/3
...........................................
Ministeriums
für
Landwirtschaftliche
Wirtschaft
vom
Maschinen
Konrad Raczkowski
Stellvertretender Direktor
für Wirtschaft und Finanzen
20.
Dezember
Anhängerkipper
2005
über

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