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Befestigungspunkte Für Grundträger - Skoda Rapid Spaceback Betriebsanleitung

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ACHTUNG (Fortsetzung)
Das Ladegut immer ordnungsgemäß mit geeigneten und unbeschädigten
Verzurrleinen oder Spannbändern sichern.
Das Ladegut auf dem Dachgepäckträger gleichmäßig verteilen.
Beim Transport von schweren bzw. großflächigen Gegenständen auf dem
Dachgepäckträger können sich die Fahreigenschaften durch die Schwer-
punktverlagerung verändern. Deshalb die Fahrweise und Geschwindigkeit
den aktuellen Gegebenheiten anpassen.
Abrupte und plötzliche Fahr- und Bremsmanöver vermeiden.
Die zulässige Dachlast, die zulässigen Achslasten und das zulässige Ge-
samtgewicht des Fahrzeugs dürfen auf keinen Fall überschritten werden -
es besteht Unfallgefahr!
VORSICHT
Bei Fahrzeugen mit elektrischem Schiebe-/Ausstelldach ist darauf zu achten,
dass das Schiebe-/Ausstelldach beim Ausstellen nicht an das Ladegut anstößt.
Es ist darauf zu achten, dass die Gepäckraumklappe beim Öffnen nicht an die
Dachladung stößt.
Die Höhe des Fahrzeugs verändert sich durch die Montage eines Dachge-
päckträgers inkl. des darauf beförderten Ladeguts. Die Höhe des Fahrzeugs
mit vorhandenen Durchfahrtshöhen, z. B. von Unterführungen und Garagento-
ren, vergleichen.
Darauf achten, dass die Dachantenne nicht durch das beförderte Ladegut be-
einträchtigt wird.
Hinweis
Wir empfehlen, Dachgepäckträger aus dem ŠKODA Original Zubehör zu ver-
wenden.
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Bedienung
Befestigungspunkte für Grundträger
Abb. 97 Befestigungspunkte
Lesen und beachten Sie zuerst
Die Befestigungspunkte befinden sich auf den beiden Fahrzeugseiten.
Anordnung der Befestigungspunkte
Befestigungspunkte vorn
A
Befestigungspunkte hinten
B
Der Ein- und Ausbau des Grundträgers erfolgt entsprechend der beiliegenden
Anleitung.
Dachlast
Lesen und beachten Sie zuerst
Die zulässige Dachlast, einschließlich des Träger-Systems, von 75 kg darf nicht
überschritten werden.
Bei der Verwendung von Gepäckträger-Systemen mit geringerer Belastbarkeit
kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. Die maximale Tragfähig-
keit des Träger-Systems ist stets einzuhalten.
und
auf Seite 89.
» Abb. 97
und
auf Seite 89.

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