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JUNKKARI 2500 T Betriebsanleitung Seite 7

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5.1 REFLEKTOREN UND LICHTANLAGE
REFLEKTOREN UND WARNSTREIFEN
Ziehbare Maschinen müssen hinten dreieckförmige, rotes Licht
reflektierende Rückstrahler haben, die E-zugelassen sind.
Nach vorne gerichtete Reflektoren haben von weißer Farbe zu
sein, dürfen aber keine Dreiecksform haben.
An den Seiten der Maschinen müssen gelbe, rechteckförmige
und E-zugelassene Reflektoren sein. Die Anzahl der Reflektoren
hängt von der Länge der Maschine ab (Bild 5).
Ziehbare Maschinen müssen immer mit dem Dreieck eines
Langsamfahrzeuges versehen sein (Bild 2).
Die Seiten der Maschinen müssen eine sowohl nach vorne als
auch nach hinten sichtbare rotgelbe Streifung aufweisen (Bild 1).
Diese Ausrüstungen sind standardmäßig am Gehäuse der
Maschine oder als getrennte Reflektorenstangen am Auftritt der
Maschine befestigt.
LICHTANLAGEN
Die gemäss dem Straßenverkehrgesetz erforderlichen
Lichtanlagen gehören zur Standardausrüstung der Simulta-
Saatdüngemaschine.
In den Grundmodellen Simulta T und ST ist die Beleuchtung an
dem Maschinenrumpf befestigt. (Bild 3) Falls ein
Kleinsaatapparat als Zusatzteil an die Maschine installiert wird,
muss die Beleuchtung daran befestigt werden. (Bild 5)
Die Kabelstecker sind derartig, dass sie nur richtig zueinander
passen können,
damit keine Probleme z.B. mit den Blinkern auftreten. Die Kabel
werden mit der in der Packung befindlichen Bundlasche am
Maschinenrumpf befestigt.
Die Lichter werden mit einer standardisierten 7-poligen Klemme
am Stromsteckkontakt des Traktors angeschlossen.
Bild 4
Bild 1
Bild 2
Bild 3
Bild 5
7

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3000 t3000 st4000 t4000 st