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JUNKKARI 2500 T Betriebsanleitung Seite 62

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17.1 BESCHÄDIGTWERDEN
Das normale Abnutzen der Saatdüngemaschine erfolgt gefahrlos und ruft auch keine
Gefahrensituationen hervor.
Es wird darauf hingewiesen, daß bei Benutzung der Maschine
entgegen von Verkehrs- und Sicherheitsbe-stimmungen, bei
Überbelastung sowie Unterlassung der Wartung immer die
Gefahr einer unnormalen Abnutzung oder eines Schadens
besteht, was sowohl für Leben wie auch Umgebung schädliche
18. AUSSERBETRIEBZIEHEN DES PRODUKTS
Für das Außerbetriebziehen des Produkts in seiner Gesamtheit haftet der Endabnehmer des Produkts
oder die Person oder das Unternehmen, dessen Eigentum das Produkt dann ist, wenn dies außer
Betrieb gezogen wird.
Über das Außerbetriebziehen des Produkts und die Entsorgung diverser entstehender Rückstände
gibt es in allen Ländern, in denen das Produkt eingesetzt wird, nationale Gesetze, Anweisungen und
Bestimmungen, die zu befolgen sind.
Die meisten Teile der Saatdüngemaschine sind nicht in der Natur zerfallende Materialien, so daß die
Maschine zu zerlegen ist und die verschiedenen Materialien gemäß nationalen Bestimmungen zu
entsorgen sind.
- Eisen und andere Metalle werden über Maschinen- und Gerätedemontierbetriebe einem
Recycling zugeführt.
- Altöl, Plastik und übrige Gummiteile wie Räder werden als Problemmüll behandelt und
entweder durch Recycling oder ordnungsgemäßen Transport zu einer Deponie oder
ansonsten gemäß nationalen Vorschriften entsorgt.
- Räder sind gemäß den Direktiven 83/189EWG, 182/88/EWG und 94/10/EG durch
Rückführung gebrauchter Reifen zu Recyclingssammelpunkten oder -operateuren entsorgt,
die die Reifen weiter zu einer Wiederbehandlung liefern.
Weitere Information über Zerlegung und Behandlung von Entsorgungsmaterial sind bei Bedarf von
den Umweltbehörden erhältlich.
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Folgen haben kann.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
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