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JUNKKARI 2500 T Betriebsanleitung Seite 63

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GARANTIEBEDINGUNGEN:
1.
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate im Landwirtschaftsbetrieb in der Arbeit, für das das Gerät
bestimmt ist.
2.
Bei kommunalem, industriellem und fachberuflichem Sub-Betrieb oder entsprechendem Einsatz
beträgt die Garantiezeit 6 Monate.
3.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Übergabetag des neuen Geräts durch den beauftragten
Wiederverkäufer.
4.
Die Garantie betrifft Herstellungs- und Materialfehler. Beschädigte Teile werden repariert oder durch
einsatztüchtige im Werk oder einer Vertragswerkstatt ersetzt. Bei Zuliefererteilen gilt die von deren
Herstellern eingeräumte Garantie.
5.
Die Garantiezeit wird durch eine Garantiereparatur nicht verlängert.
6.
Die Garantie ersetzt nicht Schäden, die durch eine dem Handbuch entgegengesetzte fehlerhafte
Behandlung oder Wartung, zu hohe Belastung oder Normalverschleiß entstehen. Die Garantie
erstreckt sich auch nicht auf Folgeschäden, Ausfalltage, Reisespesen, Fracht, Tagegelder, Überstunden
und auch nicht auf Veränderungen der Ursprungskonstruktion.
Wir bitten Sie, sich in Sachen der Garantie an die Verkäuferorganisation zu wenden, die dann einen
Garantieantrag stellt. Vor dem Ergreifen von Maßnahmen, über diese selbst und etwaigen Kosten ist vorher
mit dem Hersteller Absprache zu treffen.
Die Garantie ist nur dann gültig, wenn die Garantiekarte ordnungsgemäß ausgefüllt innerhalb von 14 Tagen
nach dem Übergabetag dem Hersteller zugesandt wird.
Der Hersteller haftet nicht, falls die Saatdüngemaschine entgegen Gesetzen, Sicherheitsbestimmungen
oder dieser Betriebsanleitung eingesetzt wird. Weil in Verbindung mit dem Betrieb der Saatdüngemaschine
Situationen auftreten können, über die keine Anleitungen oder Bestimmungen vorliegen, wird den Nutzern
empfohlen, nach allgemeinen Sicherheitsbestimmungen und Direktiven für Maschinen zu handeln.
Beachten Sie, dass der falsche Gebrauch von Dünger und Pflanzenschutzmitteln Schäden an Menschen,
Tieren, Gewässern und Erdreich hervorrufen können. Folgen Sie den Hinweisen der Hersteller dieser Mittel
und anderen Fachleuten über die korrekte Behandlung und den Umgang mit diesen Mitteln.
Der Hersteller haftet auch nicht für eine falsche Wahl der Menge von Samen, Pflanzenschutzmitteln und Dü
nger. Falls das eigene auf Erfahrung beruhende Wissen nicht ausreicht, sollte Rat von einem Fachmann
eingeholt werden.
Das Nichtgelingen der Aussaat fällt ebenfalls nicht in die Haftung des Herstellers. Der Benutzer der Maschine
hat in jeder Beziehung den Verbrauch von Samen und Dünger zu verfolgen und so sicherzustellen, daß die
Saatmittelmenge in allen Zufuhrgehäusen auf einem passend anzusehenden Niveau bleiben. Der Benutzer
hat sich durch Verfolgen dauernd zu vergewissern, daß die Saattiefen richtig bleiben.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung von Komponenten anderer Hersteller
herrühren.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die aus dem Einsatz der Saatdüngemaschine für andere Maschinen,
Geräte oder Vorrichtungen entstehen.
Der Hersteller behält sich das Recht auf Weiterentwicklung oder Veränderung der Maschinenkonstruktion vor.
Der Eigentümer haftet dafür, daß alle Personen, die die Maschine benutzen, sich mit der Betriebsanleitung und
den Sicherheitsanweisungen für die Maschine vertraut machen.
19. GARANTIEBEDINGUNGEN
20. HAFTUNGSBEREICHE
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3000 t3000 st4000 t4000 st