2 Sicherheitshinweise
5. Änderungen und Austausch von Bauteilen der Anla-
ge,
6. Ergebnisse aller regelmäßigen Routineprüfungen
sowie
7. längere Stillstandszeiten.
2
2.3.3
F-Gase-Verordnung
Am 9. Juni 2014 ist die Verordnung (EG) Nr. 517/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase
in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Reduzierung
der Emissionen, die Verwendung, die Rückgewinnung
und die Zerstörung von bestimmten fluorierten Treib-
hausgasen sowie die Kennzeichnung und die Entsor-
gung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die diese
Gase enthalten.
Dichtheitsprüfung nach Artikel 4 (Dichtheitskon-
trollen)
Für die Durchführung der Dichtheitskontrollen gelten die
folgenden Abstände, in Abhängigkeit des CO
lents der Menge fluorierter Treibhausgase.
– 5 t – 50 t in Abständen von 12 Monaten (bzw. 24 Mo-
naten, wenn ein Leckage-Erkennungssystem instal-
liert ist),
– 50 t – 500 t in Abständen von 6 Monaten (bzw.
12 Monaten, wenn ein Leckage-Erkennungssystem
installiert ist),
– über 500 t in Abständen von 3 Monaten (bzw. 6 Mo-
naten, wenn ein Leckage-Erkennungssystem instal-
liert ist).
2.3.4
Chemikalien-Klimaschutzverordnung –
ChemKlimaschutzV
Diese Verordnung gilt ergänzend zur o. g. Verordnung
(EG) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 über bestimmte fluorierte
Treibhausgase.
2.4
RoHS Compliance
Das LCP DX erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie
2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung gefähr-
licher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
vom 8. Juni 2011.
Hinweis:
Eine entsprechende Selbstauskunft zur
RoHS-Richtlinie finden Sie im Internet unter
www.rittal.de/RoHS.
8
-Äquiva-
2
Rittal Liquid Cooling Package