Sicherheit
2.2
Anforderungen an handelnde Personen
Betreiber
Benutzer
Servicepersonal
Fachpersonal
8
Betreiber im Sinne dieser Anleitung sind verpflichtet, alle Benutzer im
Umgang mit der Maschine und den dabei auftretenden Gefahren zu
unterweisen.
Dies kann auf der Grundlage dieser Betriebsanleitung erfolgen.
Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Betriebsanleitung jederzeit
an der Maschine verfügbar ist und die Benutzer die Betriebsanleitung
beachten.
Betreiber müssen Benutzern auch eine evtl. erforderliche persönliche
Schutzausrüstung bereitstellen.
Benutzer im Sinne dieser Anleitung sind Personen, die die Maschine
fahren, einstellen, betreiben oder warten. Benutzer müssen fähig sein,
die Maschine sicher einzusetzen.
Das bedeutet:
Benutzer verstehen die Funktionsweise der Maschine.
n
Benutzer kennen und vermeiden Gefahren.
n
Benutzer sind körperlich fähig, die Maschine zu kontrollieren.
n
Um die Maschine bestimmungsgemäß und fachgerecht einzusetzen,
müssen Benutzer über fachliche (landwirtschaftliche) Kenntnisse ver‐
fügen.
Wenn nicht anders gekennzeichnet, dürfen Benutzer alle in dieser
Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten selbst durchführen.
Einige Tätigkeiten darf ausschließlich Servicepersonal durchführen, z. B.
Arbeiten an Bremsanlagen. Solche Tätigkeiten sind in der Betriebsanlei‐
tung mit dem Symbol
Servicepersonal im Sinne dieser Anleitung sind alle Personen, die
sicherheitsrelevante Komponenten warten und instand setzen.
Servicepersonal ist aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung für diese
Tätigkeiten qualifiziert (z. B. Landmaschinenmechaniker).
Fachpersonal im Sinne dieser Anleitung sind alle Personen, die auf‐
grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung die ihnen übertra‐
genen Aufgaben fachgerecht durchführen. Fachpersonal verfügt über
Kenntnisse der einschlägigen Normen und Bestimmungen, erkennt
mögliche Gefahren und vermeidet Gefährdungen selbstständig.
gekennzeichnet.
de-DE | Art.Nr. 17517628 | BA 00/2023-10