4 | Einsatzbereiche
4.1 Kältemittel
• HFKW / HFC:
• (H)FCKW / (H)CFC:
4.2 Ölfüllung
Werkseitig werden die Verdichter mit folgender Ölsorte befüllt:
- für R404A/R507
- für R22
Verdichter mit Esterölfüllung ( BOCK lub E55 ) sind mit einem X in der Typbezeichnung
gekennzeichnet (z.B. HAX44e/665-4).
INFO
ACHTUNG
D
4.3 Einsatzgrenzen
GB
ACHTUNG
F
E
10 | AQ452839384735de-000201
R404A/R507
R22
BOCK lub E55
BOCK lub A46
Zur Nachfüllung empfehlen wir die o.a. Ölsorten.
Siehe auch Kapitel 9.4
Der Ölstand muss im sicht-
baren Bereich des Schau-
glases sein, bei Über- oder
Unterfüllung sind schwere
Verdichterschäden möglich!
Der Verdichterbetrieb ist innerhalb der Einsatzgrenzen möglich.
Diese finden Sie im Bock Verdichterauswahlprogramm (VAP)
unter vap.bock.de. Beachten Sie die dort angegebenen Hinweise.
- Max. zulässige Umgebungstemperatur 45°C.
- Max. zulässige Verdichtungsendtemperatur 140°C.
- Max. zulässige Schalthäufigkeit 12x /h.
- Mindestlaufzeit 3 Min. Beharrungszustand (kontinuierliche
Betriebsbedingung) muss erreicht werden.
Beim Betrieb mit Leistungsregler:
- Dauerbetrieb mit aktiviertem Leistungsregler ist nicht zulässig
und kann zu Verdichterschäden führen.
- Im Grenzbereich ist unter Umständen eine Reduzierung
bzw. individuelle Einstellung der Sauggasüberhitzung erforderlich.
- Mit aktiviertem Leistungsregler kann die Gasgeschwindigkeit
im Anlagensystem unter Umständen keinen ausreichenden
Ölrücktransport zum Verdichter gewährleisten.
Beim Betrieb mit Frequenzumformer:
- Die maximale Strom- und Leistungsaufnahme darf nicht über-
schritten werden. Bei Betrieb oberhalb der Netzfrequenz
kann daher die Anwendungsgrenze eingeschränkt sein.
(Mehr zum Thema Frequenzumformer siehe Kapitel 7.14, S. 28)
Beim Betrieb im Unterdruckbereich besteht die Gefahr
von Lufteintritt auf der Saugseite. Dadurch können chemische
Reaktionen, Druckanstieg im Verflüssiger und eine überhöhte
Druckgastemperatur hervorgerufen werden. Vermeiden Sie un-
bedingt Lufteintritt!
max.
Ölstand
min.
© Danfoss | Climate Solutions | 2023.06
~ ~
1,6 Ltr.
Abb. 4