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Grundig VCR 6230 Bedienungsanleitung Seite 8

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1 Wichtige Sicherheits- und Umwelthinweise
1.3 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben
der EU-WEEE-Direktive (2012/19/
EU). Das Produkt wurde mit einem
Klassifizierungssymbol für elektri-
sche und elektronische Altgeräte (WEEE)
gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist
mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät
darf deshalb nur getrennt vom unsor-
tierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit
nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Gerät kann z.B. bei einer kommu-
nalen Sammelstelle oder ggf. bei ei-
nem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland)
abgegeben werden.
Das
gilt
auch
Unterbaugruppen
Verbrauchsmaterialien des zu entsor-
genden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden
darf, müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät ge-
trennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können.
Der Endnutzer ist zudem selbst da-
für verantwortlich, personenbezogene
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung ge-
brauchter Geräte trägt dazu bei, mög-
liche negative Folgen für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit zu
vermeiden.
8 / DE
für
alle
Bauteile,
und
1.4 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen
Sie solche Materialien, insbeson-
dere Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern
über
Recyclingbehälter oder die entsprechen-
den örtlichen Sammelsysteme.
1.5 Rücknahmepflichten der Ver-
treiber
Wer
auf
mindestens
Verkaufsfläche
Elektronikgeräte
se gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der
gleichen
Geräteart,
Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, un-
entgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit
einer
Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehr-
mals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbie-
ten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; die Rücknahme darf in die-
sem Fall nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes verknüpft, kann
aber auf drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt werden.
Saugroboter / Bedienungsanleitung
die
bereitgestellten
400
Elektro-
und
vertreibt
oder
die-
das
im

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