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ProMinent Hydro/ 2 Betriebsanleitung Seite 13

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WARNUNG!
Zur Installation und zum Betrieb von Geräten in explosi‐
onsgefährdeten Bereichen ist in Europa die europäische
Betreiberrichtlinie 99/92/EG (ATEX 137), in Deutschland
umgesetzt durch die Betriebssicherheitsverordnung und
die deutsche Gefahrstoffverordnung, zu beachten.
Die europäischen Normen EN 1127-1, EN 60079-10, EN
60079-14, EN 60079-17 sowie EN 60079-25 und EN
50039 für eigensichere Stromkreise sind zu beachten.
(In Deutschland sind diese Normen teilweise umgesetzt
durch VDE 0165 und VDE 0118.)
Außerhalb der EG sind die entsprechenden nationalen
Vorschriften zu beachten.
Installationen im EX-Bereich müssen von einer „aner‐
kannt befähigten" Person geprüft werden. Dies gilt
besonders für eigensichere elektrische Stromkreise.
Die nachfolgend gegebenen Informationen beziehen
sich im Wesentlichen auf die Besonderheiten im EX-
Bereich, sie ersetzen nicht die Standard-Betriebsanlei‐
tung.
Um elektrostatische Aufladung und Funken zu ver‐
meiden, Kunststoffteile nur vorsichtig mit feuchtem Tuch
reinigen.
WARNUNG!
Warnung vor gefährlichem oder unbekanntem Dosiermedium
Falls ein gefährliches oder unbekanntes Dosiermedium ver‐
wendet wurde: Es kann bei Arbeiten an der Pumpe an den
hydraulischen Teilen austreten.
Vor Arbeiten an der Pumpe passende Schutzmaß‐
nahmen ergreifen (wie z.B. Schutzbrille, Schutzhand‐
schuhe, ...). Sicherheitsdatenblatt des Dosiermediums
beachten.
Vor Arbeiten an der Pumpe die Fördereinheit entleeren
und spülen.
WARNUNG!
Gefährdung durch einen Gefahrstoff!
Mögliche Folge: Tod oder schwerste Verletzungen.
Beachten Sie beim Umgang mit Gefahrstoffen, dass die
aktuellen Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoff-Hersteller
vorliegen. Die notwendigen Maßnahmen ergeben sich aus
dem Inhalt des Sicherheitsdatenblatts. Da aufgrund neuer
Erkenntnisse, das Gefährdungspotenzial eines Stoffes jeder‐
zeit neu bewertet werden kann, ist das Sicherheitsdatenblatt
regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu ersetzen.
Für das Vorhandensein und den aktuellen Stand des Sicher‐
heitsdatenblatts und die damit verbundene Erstellung der
Gefährdungsbeurteilung der betroffenen Arbeitsplätze ist der
Anlagenbetreiber verantwortlich.
Sicherheitskapitel
13

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