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18. GARANTIEBEDINGUNGEN

1. Mit der Garantieerklärung erteilt der Garantiegeber –
der Hersteller - DEFRO R. Dziubeła Sp. k. mit Sitz in
Ruda Strawczyńska 103 A, 26-067 Strawczyn, Polen, die
Garantie auf die verkauften Waren zu den
nachstehenden Bedingungen.
2. Die Garantie gilt für den handbeschickten
Festbrennstoffkessel Optima HG unter der Bedingung,
dass die Ware durch den Käufer vollständig bezahlt
wurde. Aufgrund von entsprechenden, geprüften und
einheitlichen Verkaufsstandards umfasst diese Garantie
ausschließlich die in autorisierten Verkaufspunkten des
Garantiegebers oder bei autorisierten Vertriebspartnern
gekaufte Waren. Die Liste der autorisierten
Verkaufspunkte und Vertriebspartner – siehe
www.defro.pl.
3. Mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises und der
Warenausgabe an den Käufer wird auch ein
Garantieschein ausgestellt. Wenn der Garantieschein
nicht ausgehändigt wird, hat der Käufer unverzüglich den
Verkäufer zur Ausstellung dieses Dokuments
aufzufordern, wobei durch das Fehlen des
Garantiescheins die hiermit erklärte Garantiegültigkeit
und Garantiefrist unberührt bleiben, obwohl dadurch die
ordnungsgemäße und fristgerechte Erfüllung der
Garantiepflichten durch den Garantiegeber beeinflusst
werden können.
4. Damit der Garantiegeber richtig handeln kann, hat der
Käufer unverzüglich nach der Warenausgabe eine Kopie
des korrekt ausgefüllten Garantiescheins an die Adresse
des Garantiegebers (Ruda Strawczyńska 103a, 26-067
Strawczyn) zurückzusenden. Im korrekt ausgefüllten
Garantieschein müssen das Datum, der Firmenstempel
und die Unterschriften an den dafür gekennzeichneten
Stellen vorhanden sein.
5. Mit dem Garantieschein und den
Garantiebedingungen wird dem Käufer auch die
Bedienungsanleitung übergeben, in der die Vorgaben zur
Montage, zum Schornstein, zu den Brennstoffen und der
Bedienung erläutert sind.
6. Der Garantiegeber gewährleistet ordnungsgemäße
Funktion der Ware, wenn alle in der Montage- und
Bedienungsanleitung aufgeführten Bedingungen
eingehalten werden. Die Garantie gilt für die
bestimmungsgemäße Warenverwendung nach den
Bestimmungen der Montage- und Bedienungsanleitung.
Der Garantiegeber haftet nicht für Folgen vom normalen
Verschleiß, der aus der Benutzung der Ware resultiert.
7. Die Garantiefrist beginnt mit der Warenausgabe an
den Käufer und beträgt:
a) 2 Jahre für den ordnungsgemäßen Betrieb
b) 5 Jahre auf den Kesselkörper
b) 2 Jahre auf die Steuerung, das Saugzuggebläse, das
analoge Thermometer, das Reinigungsmechanismus,
c) 1 Jahr auf die Brennraumkeramik, den Schutzmantel
in der Füllkammer, Dichtungen und Dichtschnürre,
Schauglas, Scharniere, Verschlussmechanismen
(Türgriffe etc.), Verschraubungen, Temperaturfühler
gelten.
8. Während der Garantiedauer stellt der Garantiegeber
unentgeltlich die Mittel zur Beseitigung der
Produktmängel in folgenden Fristen sicher:
a) 14 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es
sich nicht um Konstruktionselemente handelt,
b) 30 Tage nach der Reklamationsmeldung, wenn es
sich um Konstruktionselemente handelt, unter Vorbehalt
der Punkte 3 und 4 der Garantiebedingungen.
Die Störungen und Ansprüche sind in erster Linie an den
Lieferanten (Verkaufspartner des Herstellers) zu richten.
Der Hersteller liefert nach ihrer Wahl die nötigen
Ersatzteile und stellt die nötigen Mitteln zur Verfügung
zur Mangelbeseitigung durch den Lieferanten.
9. Wird ein Element in der Garantiefrist ersetzt oder
repariert, verlängert sich die Garantie für das betroffene
Element nicht.
10. Die Reklamationsmeldung hat unverzüglich
spätestens 14 Tage nach der Feststellung der Mängel
durch den Käufer zu erfolgen.
11. Die Reklamation muss vom Vertragspartner des
Garantiegebers (Vertriebspartner, Vertriebspunkte) durch
die Zusendung des vollständig ausgefüllten,
gestempelten und unterschrieben Formulars aus dieser
Anleitung gemeldet werden. Die Adresse für die
Reklamationsmeldungen: R. Dziubeła Sp. k., Ruda
Strawczyńska 103a, PL - 26-067 Strawczyn.
12. Im Falle einer Beanstandung der Verbrennung,
Teerbildung, Rauchbelästigung ist der Reklamation
zwingend eine Kopie des Schornsteinfegerprotokolls
über die Erfüllung aller in der Betriebsanleitung
bestimmten Bedingungen für den Schornsteinanschluss,
die Schornsteinauslegung und Verbrennungs-luftzufuhr
beizulegen.
13. Falls die beanstandeten Mängel nicht beseitigt
werden können und die Ware nach drei erfolglosen
Reparaturversuchen mangelhaft ist, aber der weitere
Betrieb möglich ist, hat der Käufer das Recht auf:
a) Senkung des Kaufpreises verhältnismäßig zum
geminderten Nutzwert der Ware,
b) Umtausch gegen eine mangelfreie Ware.
14. Die Ware kann ausgetauscht werden, wenn der
Garantiegeber feststellt, dass der Mangelbeseitigung
nicht mehr möglich ist.
15. Der Garantiegeber haftet nicht für die Eignung der
Ware für den Käufer und nicht für die falsche Auswahl
der Ware im Bezug auf die benötigte Heizleistung (z. B.
bei höherem Wärmebedarf als die Heizleistung des
Heizkessels). Der Garantiegeber haftet nicht für die
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