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Garantiebedingungen - Defro Epsilon F Montage- Und Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

18. GARANTIEBEDINGUNGEN.

1.
Mit
der
Garantieerklärung
Garantiegeber – der Hersteller - DEFRO Spółka
z ograniczoną odpowiedzialnością Sp. k. mit
Sitz in 00-403 Warszawa, ul. Solec 24/253, mit
der Produktionsstätte in Ruda Strawczyńska
103 A, 26-067 Strawczyn, die Garantie auf die
verkauften Waren zu den nachstehenden
Bedingungen.
2. Die Garantie gilt für den automatisch
beschickten Pelletkessel Modell EPSILON F
unter der Bedingung, dass die Ware durch den
Käufer vollständig bezahlt wurde. Aufgrund von
entsprechenden, geprüften und einheitlichen
Verkaufsstandards umfasst diese Garantie
ausschließlich
Verkaufspunkten des Garantiegebers oder bei
autorisierten Vertriebspartnern gekaufte Waren.
Vollständige
Liste
Verkaufspunkte und Vertriebspartner – siehe
www.defro.pl.
3.
Mit
der
Zahlung
Kaufpreises und der Warenausgabe an den
Käufer
wird
auch
ausgestellt. Wenn der Garantieschein nicht
ausgehändigt wird, hat der Käufer unverzüglich
den
Verkäufer
Dokuments aufzufordern, wobei durch das
Fehlen des Garantiescheins die hiermit erklärte
Garantiegültigkeit und Garantiefrist unberührt
bleiben, obwohl dadurch die ordnungsgemäße
und fristgerechte Erfüllung der Garantiepflichten
durch den Garantiegeber beeinflusst werden
können.
4. Damit der Garantiegeber richtig handeln
kann, hat der Käufer unverzüglich nach der
Warenausgabe
eine
ausgefüllten Garantiescheins an die Adresse
des Garantiegebers (Ruda Strawczyńska 103a,
26-067 Strawczyn) zurückzusenden. Im korrekt
ausgefüllten
Garantieschein
Datum,
der
Firmenstempel
Unterschriften an den dafür gekennzeichneten
Stellen vorhanden sein.
5.
Mit
dem
Garantieschein
Garantiebedingungen wird dem Käufer auch die
Bedienungsanleitung übergeben, in der die
erteilt
die
in
autorisierten
der
autorisierten
des
vollständigen
ein
Garantieschein
zur
Ausstellung
dieses
Kopie
des
korrekt
müssen
und
und
Vorgaben zur Montage, zum Schornstein, zu
den Brennstoffen und der Bedienung erläutert
sind.
der
6.
Der
ordnungsgemäße Funktion der Ware, wenn alle
in der Montage- und Bedienungsanleitung
aufgeführten Bedingungen eingehalten werden.
Die Garantie gilt für die bestimmungsgemäße
Warenverwendung nach den Bestimmungen
der Montage- und Bedienungsanleitung. Der
Garantiegeber haftet nicht für Folgen vom
normalen Verschleiß, der aus der Benutzung
der Ware resultiert.
7.
Die
Warenausgabe an den Käufer und beträgt:
a) 2 Jahre für den ordnungsgemäßen Betrieb
b) 5 Jahre auf den Kesselkörper
b) 2 Jahre auf die Steuerung und das
Saugzuggebläse,
Brennerreinigung, Ascheaustragung,
c) 1 Jahr für den Brenner, Dichtungen und
Dichtschnürre,
d) die Garantie gilt nicht für Verschleißteile, zu
den
Verschlussmechanismen
Verschraubungen, Glühzünder, Wirbulato-ren,
Temperaturfühler gelten.
8. Während der Garantiedauer stellt der
Garantiegeber unentgeltlich die Mittel zur
Beseitigung der Produktmängel in folgenden
Fristen sicher:
a) 14 Tage nach der Reklamationsmeldung,
wenn es sich nicht um Konstruktions-elemente
handelt,
das
die
b) 30 Tage nach der Reklamationsmeldung,
wenn
handelt, unter Vorbehalt der Punkte 3 und 4 der
Garantiebedingungen.
den
Die Störungen und Ansprüche sind in erster
Linie an den Lieferanten (Verkaufspartner des
Garantiegeber
Garantiefrist
beginnt
Wärmetauscher-
die
Schauglas,
(Türgriffe
es
sich
um
Konstruktionselemente
gewährleistet
mit
der
und
Scharniere,
etc.),
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S e i t e
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