19. SCHORNSTEINFEGERMESSUNG
Eine nicht bestandene Emissionsmessung
durch
den
Schornsteinfeger
Produktmangel.
oftmals an deren Durchführung, an der
Bedienung
oder
eingehaltenen
Anleitung.
Voraussetzungen für die Messung:
1. Der erforderliche Schornsteinunterdruck und die
erforderliche Frischluftöffnung müssen vorhanden sein.
2. Die erforderliche Rücklaufanhebung ist vorhanden und
funktioniert richtig.
3. Der Brennstoff muss die Vorgaben dieser Anleitung
erfüllen.
4. Der Heizkessel muss vor der Messung gereinigt
werden.
5. Bei Verwendung von einem Kaminzugbegrenzer muss
dieser auf einen Wert eingestellt werden, der um 5 Pa
höher als der notwendige Schornsteinunterdruck für die
jeweilige Kesselleistung ist.
6. Der Heizkessel befindet sich mindestens 1,5 Stunden
im Volllastbetrieb (nach dem Anheizen).
7. Die Kesseltemperatur beträgt mindestens 70°C und
max. 80°C.
8. Ein stabiles Glutbett über den Schamottsteinen ist
vorhanden.
9. Es erfolgte eine fachgerechte Inbetriebnahme der
Kesselanlage mit der Einweisung des Betreibers und der
Einstellung der Primär– und der Sekundärluft.
10. Die Messung erfolgt erst nach min. 1 Woche
Kesselbenutzung.
Ablauf der Messung:
1. Mindestens 1,5 Stunden vor dem Termin anheizen. Für
die Messung gute hohe Glutschicht erzeugen.
2. Spätestens 10 Minuten vor der Ankunft des
Schornsteinfegers das letzte Mal nachlegen.
3. Bei der Ankunft des Schornsteinfegers die Glutschicht
kontrollieren, nachstochern. Sollte die Glutschicht nicht
vorhanden sein, muss diese neu hergestellt werden. Die
Brennkammer muss gefüllt werden und die Messung
muss um 90 Minuten verschoben werden. Immer 10-15
Minuten vor der Messung nachstochern, um Hohlbrände
zu beseitigen.
20. REINIGUNG UND WARTUNG
Der Betreiber ist nach Heizungsanlagen-Verordnung §9
verpflichtet, die notwendige Reinigung und Wartung
durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Wartung
der Anlage ist einmal jährlich durchzuführen! Dabei ist die
Gesamtanlage auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen.
Aufgefundene Mängel sind umgehend zu beheben. Wie
alle
technischen
Geräte
Festbrennstoffkessel regelmäßig gereinigt, gewartet und
gepflegt werden. Je nach Reinigungstätigkeit sind
unterschiedliche Intervalle einzuhalten. Eine gründliche
Wartung sollte vor längeren Ruhephasen, z.B. der
Sommerpause, durchgeführt werden. Wir empfehlen den
ist
kein
Die
Ursachen
liegen
auch
an
den
nicht
Voraussetzungen
dieser
muss
auch
Abschluss
eines
Heizungsfachmann.
Tägliche / wöchentliche Bedienung
Vor jedem Anheizen die Asche aus der Füllkammer
und der unteren Brennkammer entfernen.
Bei täglicher Benutzung zwei mal täglich die
Wärmetauscher reinigen und einmal Wöchentlich die
Asche
aus
Wärmetauschern entfernen – die Revisionsöffnung
befindet sich an der Kesselrückseite im unetren
Bereich.
2x / 24h
x
12
1x in der Woche die Brennkammerwände reinigen.
Warten Sie den Abbrand und die Zeit vor der Reinigung
ab, die erforderlich ist, damit die Innenflächen des
Heizkessels abkühlen können. Benutzen Sie bei der
Reinigung das mitgelieferte Reinigungswerkzeug.
Tragen
Schutzkleidung
Wartungsarbeiten. Die Asche und die
Verbrennungsreste
feuerfestes Gefäß gefüllt werden.
Monatliche Bedienung
Einmal monatlich muss der Heizkessel gründlich gereinigt
werden.
Reinigung der beiden Brennkammer und der
Wärmetauscher:
Ihr
Schritt 1. Füllkammerwände reinigen, Teer, Asche
und Verbrennungsreste entfernen.
Wartungsvertrages
mit
dem
Ascheraum
unter
1x / Woche
Sie
Schutzhandschuhe
bei
Rienigungs-
dürfen
nur
19 |
Ihrem
demn
und
und
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