daraus resultierenden Schäden. Es wird empfohlen, dass
über die Eignung der Ware zusammen mit einem
Fachunternehmen oder mit dem Garantiegeber
entschieden wird, bevor die Ware gekauft wird.
16. Der Garantiegeber kann Garantieansprüche in
folgenden Fällen ablehnen:
a) bei Beschädigung oder Abreißen der Plomben,
b) die Identifizierung der Ware ist nicht möglich (d. h.
wenn die Ware nicht mit ihrer Kennzeichnung nicht
übereinstimmt oder wenn seine Dokumentation oder
Kennzeichnung verändert oder nicht lesbar ist),
c) bei Transportschäden (wenn der Transport durch den
Käufer organisiert wurde),
d) bei unerlaubten Änderungen im Produkt, bei
Verwendung nicht originalen oder bereits gebrauchten
Ersatzteile, bei Reparaturen, die nicht durch ein
autorisiertes Servicepersonal durchgeführt wurden,
e) bei mechanischen, chemischen oder thermischen
Schäden, deren Ursache nicht im Produkt liegen,
f) bei Störungen und Schäden, die nicht im Produkt
liegen,
g) bei Verschleißteilen,
h) bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben der Montage- und
Bedienungsanleitung,
i) bei Mängeln, die irrelevant sind und den Betrieb nicht
beeinflussen.
17. Im Falle von unbegründeter Servicebeanspruchung
oder von Verschulden des Betreibers, kommt der
Betreiber für Anreise- und Arbeitskosten auf. Die
Reklamationen und daraus resultierenden Ansprüche
können ausschließlich schriftlich gemeldet werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der mögliche
Austausch des reklamierten Kesselelementes
durch eine funktionsfähige Baugruppe nicht
bedeutet, dass DEFRO R. Dziubeła sp.K. die
Garantieansprüche des Kesselbenutzers
anerkennt und die Reklamationsbearbeitung
damit nicht endet. DEFRO R. Dziubeła sp. k.
und der Lieferant bahlten sich das Recht vor,
innerhalb von 30 Tagen nach der erfolgten
Reparatur die durchgeführten Arbeiten und das
verwendete Material in Rechnung zu stellen,
wenn die Fehlerursache nicht im verkauften
Produkt liegt. Die Fehlerursache kann in
einigen Fällen nicht direkt vor Ort festgestellt
werden udn sie muss danach vom Hersteller
ganau untersucht werden. Gleichzeitig möchten
wir Sie darüber informieren, dass die
Nichtzahlung der Rechnung über die oben
genannten Kosten innerhalb von 14 Tagen nach
Ausstellung zum unwiderruflichen Verlust der
Garantie für den von Ihnen verwendeten Kessel
führt.
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