7.6 MÄNGELBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem Garantieversprechen
hat, werden im Rahmen dieser Garantie alle Mängel kostenfrei behoben, die
nachweislich auf einen Materialfehler oder auf einen Herstellerfehler beruhen
und die übrigen Bedingungen dieses Garantieversprechens eingehalten sind.
Im Rahmen dieses Garantieversprechens behält sich die Firma Spartherm
Feuerungstechnik GmbH vor, entweder den Mangel zu beseitigen oder das
Gerät kostenfrei auszutauschen. Die Mängelbeseitigung hat Vorrang.
Dieses Garantieversprechen umfasst ausdrücklich nicht weiter gehenden
Schadensersatz, der über die gesetzliche Gewährleistung hinaus
ausgeschlossen ist.
7.7 VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genommen,
sei es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines Gerätes, verlängert
sich für dieses ausgetauschte Gerät/die Komponente die Garantiezeit.
7.8 ERSATZTEILE
Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Hersteller
hergestellten oder von diesem empfohlenen Ersatzteile verwendet werden.
7.9 HAFTUNG
Schäden und Schadensersatzansprüche, die nicht die Ursache in einem
mangelhaft gelieferten Gerät der Firma Spartherm Feuerungstechnik
GmbH haben, werden ausgeschlossen und sind nicht Bestandteil dieses
Garantieversprechens.
Davon ausgenommen sind gesetzliche Gewährleistungsansprüche, wenn
diese im Einzelfall bestehen sollten.
7.10 SCHLUSSBEMERKUNG
Über diese Garantiebedingungen und Garantiezusagen hinaus, steht Ihnen
der Fachhändler/Vertragspartner gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Es
wird ausdrücklich empfohlen, Kaminanlagen und Kaminöfen regelmäßig
durch einen Ofensetzer überprüfen zu lassen.
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