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Umsetzen Ohne Verfahrens-Ausrüstung - Bauer Rg 19 T # 0225 Betriebsanleitung

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1.5.4
Umsetzen ohne Verfahrens-Ausrüstung
Beschädigungsgefahr von Komponenten!
Komponenten des Gerätes können beim Umsetzen, insbesondere beim Befahren von Steigungen/
Gefällen, mit dem Boden kollidieren und dadurch beschädigt werden.
△ Die vorgeschriebenen Bedingungen sowie die dazugehörigen Abbildungen für das Umsetzen
stets beachten und einhalten.
Umsetzen ohne Verfahrens-Ausrüstung mit aufgestelltem Mäkler
Umsturzgefahr des Gerätes!
Beim Befahren von Steigungen mit mehr als 15° kann es zum Umsturz des Gerätes kommen!
△ Das Befahren von Steigungen mit mehr als 15° und Fahren quer zur Neigung ist verboten!
Für dieses Gerät gelten folgende Bedingungen für das ordnungsgemäße Umsetzen ohne Verfah-
rens-Ausrüstung:
– Oberwagen ist parallel zum Unterwagen und in Hauptfahrtrichtung positioniert.
– Mäkler steht bergwärts.
– Mäkler ist 4° nach vorne geneigt.
– Mäkler ist einteleskopiert.
– Mäkler ist so weit wie möglich abgesenkt.
– Raupenträger sind vollständig ausgefahren.
– Fahren mit geringster Geschwindigkeit.
maximal zulässige Planumsnei-
Für (1), (3) ≤ 15
Umsetzen ohne Verfahrens-Ausrüstung mit umgelegtem Mäkler
Umsturzgefahr des Gerätes!
Beim Befahren von Steigungen mit mehr als 20° kann es zum Umsturz des Gerätes kommen!
△ Das Befahren von Steigungen mit mehr als 20° und Fahren quer zur Neigung ist verboten!
Für dieses Gerät gelten folgende Bedingungen für das ordnungsgemäße Umsetzen ohne Verfah-
rens-Ausrüstung:
RG 19 T # 0225 / V01_de_10.2013
1 Sicherheit
gung (ε) [°]
Abbildung
Gefälle (1), Planum (2), Steigung (3)
91 - 280
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