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Bauer RG 19 T # 0225 Betriebsanleitung Seite 39

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Das Gerät ist stets vor Arbeitsbeginn auf Beschädigungen und ordnungsgemäßen Zustand zu prü-
fen. Werden Gefahren für Personen oder Änderungen im Betriebsverhalten erkannt, Gerät sofort
außer Betrieb nehmen. Den Vorfall unverzüglich dem Vorgesetzten oder Betreiber melden.
Alle in der Betriebsanleitung angegebenen Prüfintervalle und Wartungsintervalle müssen stets kor-
rekt eingehalten werden. Nur dann ist die Sicherheit des Gerätes dauerhaft gewährleistet.
Der Innenraum des Gerätes ist übersichtlich und frei von Fremdkörpern zu halten. Abgelegte Werk-
zeuge, Hilfsmittel und Arbeitseinrichtungen müssen gegen Herunterfallen, Wegrollen, Abrutschen
oder Umfallen gesichert werden und dürfen den sicheren Betrieb des Gerätes nicht behindern.
Am Gerät und dessen Zubehör dürfen keine Änderungen ohne Genehmigung des Herstellers
durchgeführt werden. Hierzu zählen alle Tätigkeiten, die nicht in der Betriebsanleitung und in den
Zusatzdokumenten erlaubt oder beschrieben werden:
– Anbauten oder Umbauten am Gerät und dessen Zubehör.
– Das Entfernen/Demontieren von Komponenten.
– Das Einbauen und Justieren von Sicherheitseinrichtungen, Schutzeinrichtungen und Sicher-
heitsventilen.
– Das Schweißen an tragenden Teilen.
– Das Durchführen von softwaretechnischen Änderungen an programmierbaren Steuersyste-
men.
Für eine sichere Bedienung des Gerätes ist der Arbeitsplatz des Geräteführers an die individuellen
Bedürfnisse anzupassen (zum Beispiel durch Einstellen der Sitzhöhe und der Spiegel sowie durch
entsprechende Regulierung der Temperatur in der Kabine). Bei allen Arbeiten am und mit dem Ge-
rät muss für eine ausreichende Beleuchtung gesorgt werden.
Ersatzteile und Verschleißteile sowie Hilfsstoffe und Betriebsstoffe müssen den vom Hersteller
festgelegten technischen Anforderungen entsprechen.
Das Befördern von Personen auf dem Gerät und seinen Arbeitseinrichtungen ist in der Regel ver-
boten. Ausnahmen davon sind im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung in der Be-
triebsanleitung definiert.
Ist der Einsatz von Hebegeräten oder Hubarbeitsbühnen für Arbeiten am Gerät notwendig (zum
Beispiel für Reparaturarbeiten), sind die dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen stets einzuhalten.
Hebearbeiten mit dem Gerät sind nur zulässig, wenn sie in der bestimmungsgemäßen Verwen-
dung der Betriebsanleitung ausdrücklich erlaubt werden.
Bei angeschlagener Last darf das Gerät nur von der Stelle bewegt werden, wenn der Fahrweg ent-
sprechend eben ist. Der Geräteführer muss die Last möglichst nahe über dem Boden führen, um
ihr Pendeln zu vermeiden.
Es dürfen sich generell keine Personen unter schwebenden Lasten aufhalten.
Nähern sich Personen dem Gerät oder betreten Personen den Gefahrenbereich, ist das Gerät so-
fort stillzusetzen. Dies gilt auch in Notfallsituationen.
Beim Betrieb des Gerätes kann von elektronischen Komponenten elektromagnetische Strahlung im
Niederfrequenzbereich oder Funkfrequenzbereich ausgesendet werden. Dadurch kann die Funkti-
on von Herzschrittmachern beeinträchtigt werden. Alle elektronischen Komponenten, die nicht be-
nötigt werden, ausschalten, insbesondere Mobilfunkgeräte oder Sprechfunkgeräte.
Das Gerät darf nicht abgeschleppt werden.
Das Gerät darf nur mit vollständig montierten Gegengewichten betrieben werden (falls für das Ge-
rät Gegengewichte vorgeschrieben sind). Die Vorgehensweise der korrekten Montage der Gegen-
gewichte ist in der Betriebsanleitung beschrieben und nachzulesen.
RG 19 T # 0225 / V01_de_10.2013
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