Unfallgefahr!
Ungeeignete Hebemittel beziehungsweise unsachgemäßes Beladen/Entladen können zum Um-
sturz des Hebemittels, des Gerätes, des Transportfahrzeugs oder zum Herabfallen von Lasten füh-
ren. Personen im Umfeld des Gerätes können getroffen und dabei schwer oder tödlich verletzt wer-
den.
△ Es dürfen sich grundsätzlich keine Personen unterhalb schwebender Lasten aufhalten.
△ Gesamten Hebevorgang und Transportvorgang niemals ohne Einweiser durchführen.
△ Alle verwendeten Hebemittel müssen entsprechend geeignet und ausreichend dimensioniert
sein. Die zulässige Tragfähigkeit der Hebemittel niemals überschreiten.
△ Nur zugelassene und unbeschädigte Hebemittel verwenden.
△ Hebemittel nur für den dafür vorgesehenen Zweck benutzen. Vorgaben der Hersteller der Hebe-
mittel beachten.
△ Zum Anschlagen der Anschlagmittel nur die dafür vorgesehenen Anschlagpunkte verwenden.
△ Anschlagpunkte am Gerät sind entsprechend farbig und mit der jeweils maximal zulässigen Be-
lastung gekennzeichnet.
△ Anschlagmittel immer erst nach dem Sichern der angeschlagenen Komponente von der Kompo-
nente lösen beziehungsweise vor dem Entsichern der Komponente das Anschlagmittel zuerst
vollständig an der Komponente anschlagen.
△ Vorgaben in der Betriebsanleitung für das Heben und Verzurren des Gerätes/der Komponenten
stets beachten.
△ Bei angeschlagener Last die veränderte Gewichtsverteilung und Schwerpunktlage beachten.
△ Lasten so anschlagen, dass sie nicht verrutschen, kippen oder herabfallen können.
△ Lasten nur senkrecht und nie höher als notwendig anheben. Ein Pendeln der Last vermeiden.
△ Lasten nur so lange als notwendig frei hängen lassen.
△ Lasten niemals schräg ziehen.
△ Lasten immer vorsichtig und niemals ruckartig oder zu schnell bewegen.
△ Befördern von Personen mit Lasten ist verboten.
△ In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Transportanweisungen stets einhalten.
△ Für das Verzurren ausschließlich die dafür vorgesehenen Verzurrpunkte verwenden.
△ Verzurrpunkte oder sonstige Befestigungspunkte niemals als Hebepunkte verwenden.
△ Vor dem Transport Komponenten gegen unbeabsichtigte Bewegungen entsprechend sichern.
△ Nur geeignete Hebemittel für den Transport verwenden.
1.2.11
Sicherheit bei Instandhaltung und Umweltschutz/Entsorgung
Für die Instandhaltung ist der Gefahrenbereich des Gerätes entsprechend und weiträumig abzusi-
chern. Abgelegte Ausrüstungen, Komponenten sowie Werkzeuge dürfen Verkehrswege nicht be-
hindern und sind durch entsprechende Maßnahmen gegen Verrutschen, Wegrollen und Umfallen/
Herabfallen zu sichern.
Alle Instandhaltungsarbeiten sind grundsätzlich auf horizontalem und ebenem Boden mit ausrei-
chend tragfähigem Untergrund durchzuführen.
Allgemein
Unfallgefahr!
Fehlende oder nicht voll funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen können
beim Betrieb des Gerätes zu schweren oder tödlichen Verletzungen von Personen, wie Quetschun-
gen, Verbrennungen, Schnittverletzungen und Stoßverletzungen, führen.
△ Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen erst demontieren, wenn das Gerät stillgelegt
und gegen unbefugte Inbetriebnahme gesichert ist.
△ Demontagen einzelner Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen dürfen nur für speziel-
le Wartungsarbeiten, Rüstarbeiten und Reparaturarbeiten und erst unmittelbar vorher erfolgen.
Sofort nach jeder Wartungsarbeit, Rüstarbeit oder Reparaturarbeit die entsprechende Sicher-
heitseinrichtung oder Schutzeinrichtung wieder vollständig montieren.
△ Nach jeder Montage einer Sicherheitseinrichtung und Schutzeinrichtung diese auf ordnungsge-
mäße Funktion prüfen.
52 - 280
1 Sicherheit
RG 19 T # 0225 / V01_de_10.2013