Verletzungen zur Folge haben kann.
Verletzungen zur Folge haben kann.
1.2
Allgemeine Sicherheit
Das Kapitel "Allgemeine Sicherheit" enthält eine Übersicht und Zusammenfassung aller Sicher-
heitshinweise, die zur Vermeidung/Abwendung von Gefahren im Umgang mit dem Gerät in den
einzelnen Lebenszyklen zu beachten sind.
Am Ende dieses Kapitels sind als ZUSÄTZLICHE ERGÄNZUNG die entsprechend gerätespezifi-
schen Sicherheitshinweise aufgeführt, gesammelt aus den einzelnen Kapiteln dieser Betriebsanlei-
tung. Sicherheitshinweise, die in den einzelnen Kapiteln der Betriebsanleitung aufgeführt sind, sind
zusätzlich zu beachten. Sicherheitshinweise am Anfang eines Kapitels gelten für dieses und die je-
weiligen Unterkapitel gleichermaßen.
Bei Einhaltung aller aufgeführten Sicherheitshinweise ist ein sicherer Betrieb des Gerätes gewähr-
leistet. Die bei Bauer vorliegende gerätespezifische Risikobeurteilung gibt weiteren Aufschluss
über mögliche Gefahren und ihre Vermeidung/Abwendung.
1.2.1
Sicherheitsgrundsätze
Das Gerät ist nach dem aktuellen Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln gebaut und somit betriebssicher. Die Sicherheit des Gerätes wird durch die CE-Kennzeich-
nung und die Konformitätserklärung beziehungsweise Einbauerklärung bestätigt.
Das Gerät darf nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheitsbe-
wusst und gefahrenbewusst betrieben werden. Betriebsanleitung beachten.
Das Gerät darf nur für die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Einsatzbereiche und Einsatz-
zwecke betrieben werden. Ein anderer oder darüber hinausgehender Betrieb gilt als nicht bestim-
mungsgemäß und ist nicht zulässig. Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung können Gefah-
ren für Leib und Leben des Betreibers oder Dritter beziehungsweise Beeinträchtigungen des Gerä-
tes und anderer Sachwerte entstehen. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller
nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber.
Dem Hersteller sind alle Unfälle oder Beinaheunfälle zu melden, die beim Betrieb des Gerätes zu
Verletzungen von Personen und/oder Schäden in der Arbeitsumgebung geführt haben oder hätten.
Alle in der Betriebsanleitung und am Gerät aufgeführten Sicherheitshinweise müssen beachtet und
eingehalten werden. Ergänzend hierzu müssen alle im jeweiligen Einsatzland geltenden Regelwer-
ke sowie weitere verbindliche Regelungen zur betrieblichen Sicherheit, Unfallverhütung und zum
Umweltschutz eingehalten werden.
Alle Arbeiten am Gerät dürfen nur von geschultem, sicherheitstechnisch unterwiesenem und ent-
sprechend autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden. Der Zutritt unbefugter Personen zum
Gerät ist verboten.
1.2.2
Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Betriebsanleitung muss immer am Einsatzort des Gerätes (im Werkzeugfach oder in dem dafür
vorgesehenen Behälter) griffbereit aufbewahrt werden. Das Gleiche gilt für zusätzliche schriftliche
Anweisungen und Sicherheitsvorschriften.
Alle Sicherheitshinweise am Gerät müssen stets gut lesbar sein.
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1 Sicherheit
kennzeichnet eine gefährliche Situation, die den Tod oder irreversible, schwere
kennzeichnet eine gefährliche Situation, die reversible, mittelschwere oder leichte
RG 19 T # 0225 / V01_de_10.2013