Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sicherheit Im Umgang Mit Seilen - Bauer Rg 19 T # 0225 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis
Unfallgefahr!
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich während des Betriebes kann zu Unfällen und somit zu schwe-
ren oder tödlichen Verletzungen führen, wie zum Beispiel durch Quetschen oder Stoßen von Per-
sonen.
△ Während des Umsetzens, Positionierens oder des Arbeitseinsatzes mit dem Gerät müssen sich
alle Personen außerhalb des Gefahrenbereiches befinden. Erst nachdem das Gerät komplett
stillsteht (daher keinerlei Bewegungen mehr ausführt), ist das Eintreten in den Gefahrenbereich
erlaubt.
△ Vor dem Beginn von Arbeiten mit Hilfspersonal klare Signale zwischen Geräteführer und Hilfs-
personal vereinbaren (zum Beispiel in Form von Handzeichen). Die vereinbarten Signale schrift-
lich festhalten und allen Beteiligten bekanntgeben. Wird die Aufmerksamkeit nicht beeinträchtigt,
können auch Sprechfunkgeräte für die Verständigung eingesetzt werden.
△ Hilfspersonal muss gut sichtbar gekleidet sein, zum Beispiel durch Tragen einer Warnweste.
Der Geräteführer muss während der gesamten Zeit ständigen Sichtkontakt zum Hilfspersonal
gewährleisten. Ohne direkten Sichtkontakt keine Bewegungen mit dem Gerät ausführen. In Ge-
fahrensituationen die Hupe als akustische Warneinrichtung betätigen.
△ Vor jeder Inbetriebnahme des Gerätes sicherstellen, dass keine Gefährdungen durch das start-
ende Gerät ausgelöst werden. Der Geräteführer darf mit dem Gerät nur arbeiten, wenn er sich
davon überzeugt hat, dass sich außer dem autorisierten Hilfspersonal keine weiteren Personen
im Gefahrenbereich des Gerätes aufhalten.
△ Bei allen Arbeiten am und mit dem Gerät beachten, dass in bestimmten Situationen eine not-
wendige Vergrößerung des aktuellen Gefahrenbereiches eintreten kann. Zum Beispiel führt ein
geringfügiges Betätigen von Bedienelementen, wie zum Beispiel von Steuerhebeln, meist zu
großen Bewegungen der entsprechend angesteuerten Gerätekomponenten. Auch Pendelbewe-
gungen angeschlagener Lasten oder Gerätekomponenten können zu einer notwendigen Vergrö-
ßerung des aktuellen Sicherheitsabstandes führen.
△ Das Gerät muss an zwei gegenüberliegenden Seiten gut sichtbare Schilder haben, die deutlich
auf das Aufenthaltsverbot im Gefahrenbereich hinweisen.
△ Der Geräteführer muss bei Gefahr für Personen Warnzeichen geben. Warnzeichen werden im
Allgemeinen durch akustische Signale (Huptöne) gegeben. Eignen sich Huptöne nicht als Warn-
zeichen, zum Beispiel beim Tragen von Gehörschutz, sind andere Signale zu vereinbaren. Die-
se sind in einer schriftlichen Anweisung zu verfassen, die alle Personen beachten müssen.
△ Am Gerät eingebaute Warneinrichtungen für akustische und optische Warnsignale müssen
funktionsfähig sein. Die Funktion stets vor jeder Inbetriebnahme prüfen.
△ Zu feststehenden Bauteilen, wie Bauwerken, Baugrubenwänden, Gerüsten oder anderen Gerä-
ten, den landesspezifisch vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten. Bei der Bestimmung
des Sicherheitsabstandes den Schwenkradius, Fallradius beziehungsweise die Außenkontur
des Gerätes mit einrechnen. Ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes nicht möglich, den Be-
reich zwischen festen Bauteilen und dem Drehradius/Schwenkradius absperren.
1.2.6

Sicherheit im Umgang mit Seilen

Es sind hierzu alle Hinweise in der Betriebsanleitung und im mitgelieferten Zusatzdokument "War-
tung und Pflege von Drahtseilen" zu beachten. Zusätzlich sind alle Angaben aus der ISO 4308-1 +
2 und ISO 4309 sowie alle national und regional geltenden Vorschriften einzuhalten.
Seile sind Verschleißteile und müssen regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden. Nutzungsbe-
dingungen und Umweltbedingungen können unter Umständen zu einer Veränderung von Prüfinter-
vallen und Wartungsintervallen führen. Prüfintervalle und Wartungsintervalle müssen dementspre-
chend angepasst werden.
Um den Verschleiß so gering wie möglich zu halten und die Sicherheit zu erhöhen, sind beim Um-
gang mit Seilen folgende Sicherheitshinweise stets zu beachten und einzuhalten:
Unfallgefahr!
Die Seilwechsel durch nicht entsprechend autorisiertes Fachpersonal können zu Beschädigungen
des jeweiligen Seiles und zu Seilrissen führen. Personen können dabei schwer oder tödlich verletzt
werden.
△ Seilwechsel nur durch entsprechend autorisiertes Fachpersonal durchführen lassen.
RG 19 T # 0225 / V01_de_10.2013
1 Sicherheit
43 - 280
Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis