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Bauer RG 19 T # 0225 Betriebsanleitung Seite 45

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von Baugruben, Schächten, Grubenrändern und Böschungsrändern besteht meist eine verminder-
te Tragfähigkeit des Bodens. Das Gerät muss so weit entfernt bleiben, dass keine Absturzgefahr
besteht.
Die jeweilige Gerätespezifikation, Konfiguration der Verfahrens-Ausrüstung und der jeweilige Be-
triebsmodus (Rüstbetrieb, Arbeitsbetrieb, Fahrbetrieb) beeinflussen die Standsicherheit auf unter-
schiedliche Art und Weise. Deshalb sind die speziellen Vorschriften und Maßnahmen zur Standsi-
cherheit in den jeweiligen Kapiteln der Betriebsanleitung genau definiert.
Kippt das Gerät trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, kann die Kabine dem Geräteführer Schutz bieten
(bei Einschluss in der Kabine Befreiung mit Nothammer).
Folgende allgemeine Sicherheitshinweise zur Standsicherheit sind stets zu beachten und einzuhal-
ten:
Umsturzgefahr des Gerätes!
Bei unzureichender Standsicherheit kann das Gerät kippen und umstürzen. Personen im Umfeld
des Gerätes können dabei schwer oder tödlich verletzt werden.
△ Standsicherheit des Gerätes stets gewährleisten. Bei Zweifel an der Standsicherheit Arbeiten
sofort einstellen. Gerät wenn möglich in sicheren Bereich bringen (zum Beispiel bei einsturzge-
fährdetem Untergrund) und sofort außer Betrieb nehmen.
△ Die für den jeweiligen Betriebsmodus vorgeschriebenen Grenzwerte für Lasten, Winkel und
Ausladung gelten für Planum mit ausreichend tragfähigem Untergrund. Diese Grenzwerte nie-
mals überschreiten.
△ Die jeweilig vorgeschriebenen Werte für Lasten, Winkel und Ausladung gelten nicht in Kombina-
tion und auch nicht bei Veränderung der Verfahrens-Ausrüstung.
△ Die einzelnen Wertetabellen aus dem Kapitel "Standsicherheit" mit den für den Betrieb des Ge-
rätes vorgeschriebenen Werten müssen an der Einsatzstelle für den Geräteführer jederzeit griff-
bereit vorliegen.
△ Die Standsicherheitswerte gelten nur für die jeweils dafür vorgegebene Gerätespezifikation und
Konfiguration der Verfahrens-Ausrüstung. Jegliche Änderung der Gerätespezifikation und Konfi-
guration der Verfahrens-Ausrüstung erfordert eine Neuberechnung der Standsicherheit.
△ Gerät nur auf ebenem Boden mit ausreichend tragfähigem Untergrund bewegen. Entsprechend
geeignete Freifläche für die Fahrstrecke schaffen.
△ Fahrspur der vorbereiteten Fahrstrecke beim Befahren niemals verlassen.
△ Beim Befahren von Steigungen/Gefällen die maximal zulässigen Neigungswinkel nicht über-
schreiten.
△ Werden Fahrbewegungen oder Drehbewegungen/Schwenkbewegungen mit dem Gerät ausge-
führt, den Gesamtschwerpunkt des Gerätes möglichst tief halten. Verfahrens-Ausrüstung, be-
wegliche Lasten und Werkzeuge so weit als möglich absenken.
△ Fahren mit dem Gerät quer beziehungsweise schräg zu Steigungen/Gefällen ist verboten.
△ Fahren über Kanten (zum Beispiel beim Befahren von Rampen) vermeiden. Ist dies nicht mög-
lich, Fahrweise entsprechend anpassen.
△ Keine zusätzlichen Lasten oder Komponenten am Gerät anbringen, die nicht zulässig sind oder
nicht ausdrücklich in der Betriebsanleitung beschrieben werden.
△ Pendeln von Lasten vermeiden.
△ Auf eine gleichmäßige Lastverteilung des Gerätes beim Befahren des Untergrundes achten (er-
kennbar zum Beispiel bei Geräten mit Raupenketten durch gleichmäßig verteiltes Eindringen
der Raupenketten in den Boden).
RG 19 T # 0225 / V01_de_10.2013
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