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Sicherheit Für Den Betrieb; Allgemein - Bauer Rg 19 T # 0225 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis
1.2.8
Sicherheit für den Betrieb

Allgemein

Unfallgefahr!
Fehlende oder nicht voll funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen können
zu einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb des Gerätes und somit zu Unfällen führen. Personen
können dabei schwer oder tödlich verletzt werden.
△ Alle Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen (zum Beispiel selbsttätige Bremsen,
Warneinrichtungen oder Abschalteinrichtungen) müssen stets gut zugänglich sein und sind ge-
mäß den Vorgaben in der Betriebsanleitung regelmäßig auf Vollständigkeit, ordnungsgemäße
Befestigung und Lage sowie korrekte Funktion zu prüfen.
△ Gerät nur betreiben, wenn alle Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen vorhanden
und voll funktionsfähig sind. Bei einem festgestellten Mangel, Gerät sofort außer Betrieb neh-
men.
△ Mängel umgehend von autorisiertem Fachpersonal beseitigen lassen.
△ Jegliche Manipulation an Sicherheitseinrichtungen und Schutzeinrichtungen ist verboten.
Unfallgefahr!
Defekte, Schäden und/oder Störungen am Gerät können zu unkontrollierbaren Situationen mit
schweren oder tödlichen Verletzungen von Personen führen.
△ Gerät vor Arbeitsbeginn/Inbetriebnahme auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel prüfen.
Bei Veränderungen am Gerät, einschließlich der des Betriebsverhaltens, Gerät nicht in Betrieb
nehmen beziehungsweise sofort außer Betrieb nehmen. Dies gilt auch bei Zweifel an der Be-
triebssicherheit des Gerätes, der Komponenten, der Verfahrens-Ausrüstung, der Werkzeuge
und/oder Hilfsvorrichtungen.
△ Nach einem Stromübertritt auf das Gerät, das elektrische und elektronische System des Gerä-
tes auf Unversehrtheit und ordnungsgemäße Funktion prüfen.
△ Gefahrenbereich des Gerätes in unklaren Betriebssituationen oder bei Funktionsstörungen nicht
betreten.
△ Alle Defekte und Störungen umgehend und nur von entsprechend autorisiertem Fachpersonal
beseitigen lassen.
△ Gerät immer gegen unbeabsichtigte Inbetriebnahme sichern.
△ Alle Bedienelemente und Kontrollelemente in der Kabine/am Bedienstand müssen voll funkti-
onsfähig sein.
△ Im Betrieb auf Anzeigen und Fehlermeldungen achten.
△ Das Durchführen von Instandhaltungsarbeiten/Instandsetzungsarbeiten während des Betriebes
ist verboten.
Quetschgefahr, Einziehgefahr, Gefahr durch Erfassen!
Beim Wiederherstellen der Energieversorgung für das Gerät (zum Beispiel nach NOT-HALT oder
Stromausfall) kann es zu unerwarteten Bewegungen von Gerätekomponenten kommen. Personen
können von diesen Komponenten schwer oder tödlich gequetscht, eingezogen oder erfasst wer-
den.
△ Ausreichend Sicherheitsabstand beim Wiederherstellen der Energieversorgung einhalten.
Unfallgefahr!
Personen im Umfeld des Gerätes können durch herabfallende Lasten (zum Beispiel bei Seilriss)
getroffen und dabei schwer oder tödlich verletzt werden.
△ Es dürfen sich grundsätzlich keine Personen unterhalb schwebender Lasten aufhalten.
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1 Sicherheit
RG 19 T # 0225 / V01_de_10.2013
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