Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder ihrer mehrjähri-
gen Tätigkeit, Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnis der einschlägigen Normen, die ihr
übertragenden Arbeiten entsprechend beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Arbeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln dürfen zudem von elektrotechnisch unter-
wiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über
die ihr aufgetragenen Arbeiten und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrich-
tet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönliche
Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Die Verantwortung für die Personalwahl trägt der Betreiber. Er muss im Rahmen einer Gefähr-
dungsbeurteilung entscheiden, ob die von ihm hierfür vorgesehene Person die oben genannten
Anforderungen an eine Elektrofachkraft erfüllt.
Folgende allgemeine Sicherheitshinweise für den Umgang mit elektrischer Energie sind stets zu
beachten und einzuhalten:
Gefahr durch Stromschlag!
Unsachgemäßes Arbeiten mit oder an elektrischen Anlagen des Gerätes (insbesondere bei Hoch-
spannungskomponenten) kann zu Stromübertritt und/oder einem Brand führen. Personen in unmit-
telbarer Nähe können durch einen elektrischen Schlag und/oder Verbrennungen schwer oder töd-
lich verletzt werden.
△ Personal muss ausreichend Sicherheitsabstand zu unter Spannung stehenden Komponenten
(insbesondere Hochspannungskomponenten) einhalten.
△ Vor Arbeiten an elektrischen Anlagen am Gerät, insbesondere vor Arbeiten an eventuell vorhan-
denen Hochspannungskomponenten, diese entsprechend spannungslos schalten. Den span-
nungslosen Zustand prüfen und für die Dauer der Arbeiten mit geeigneten Mitteln sicherstellen.
△ Entsprechende persönliche Schutzausrüstung tragen.
△ Personen mit Herzschrittmachern dürfen sich aufgrund elektromagnetischer Felder nicht in un-
mittelbarer Nähe von Hochspannungskomponenten aufhalten.
△ Keine empfindlichen elektronischen Geräte in unmittelbarer Nähe zu Hochspannungskompo-
nenten bringen.
△ Bei unter Spannung stehenden Komponenten können sich giftige Dämpfe beziehungsweise Ga-
se bilden. Für eine ausreichende Belüftung sorgen.
△ Zum Löschen eventuell entstehender Elektrobrände, zum Beispiel durch Funkenbildung, Kurz-
schluss, Überspannung und so weiter, Feuerlöscher bereithalten.
△ Vor Inbetriebnahme des Gerätes sicherstellen, dass alle elektrischen Verbindungen und Sicher-
heitseinrichtungen ordnungsgemäß installiert, angeschlossen und geerdet sind.
△ Nur spannungsisoliertes Werkzeug für die entsprechenden Arbeiten benutzen.
△ Festgestellte Mängel, wie angeschmorte, beschädigte oder lose Kabel und Stecker, umgehend
beseitigen lassen.
△ Bei Funktionsstörungen Gerät sofort außer Betrieb nehmen.
△ Alle elektrischen und elektronischen Komponenten des Gerätes gegen unbefugten Zugriff si-
chern. Der Zugang zu diesen Komponenten ist nur entsprechend autorisiertem Fachpersonal er-
laubt.
△ Elektrische Sicherungen nicht reparieren oder überbrücken. Zu ersetzende Sicherungen müs-
sen in ihrer Bauart und Leistung identisch sein.
Sicherheit im Umgang mit Hilfsstoffen und Betriebsstoffen
Grundsätzlich dürfen nur Hilfsstoffe und Betriebsstoffe verwendet werden, die vom Hersteller des
Gerätes zugelassen sind.
Für die in Zusammenhang mit der Verwendung von Hilfsstoffen und Betriebsstoffen notwendigen
Vorkehrungsmaßnahmen sind die jeweilig geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Folgende allgemeine Sicherheitshinweise für den Umgang mit Hilfsstoffen und Betriebsstoffen sind
stets zu beachten und einzuhalten:
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RG 19 T # 0225 / V01_de_10.2013