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Bauer RG 19 T # 0225 Betriebsanleitung Seite 218

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7 Instandhaltung/Instandsetzung
– Nach 4000 Betriebsstunden oder alle zwei Jahre
– Sonderintervalle
Für den Normalbetrieb ergänzen sich die Wartungsintervalle. Das heißt, wenn zum Beispiel die
Wartungsarbeiten für 1000 Betriebsstunden fällig sind, müssen auch die Arbeiten für 10, 50, 250
und 500 Betriebsstunden durchgeführt werden.
Bei extremen Umweltbedingungen kann es notwendig sein, die Wartungsarbeiten in kürzeren War-
tungsintervallen durchzuführen. Extreme Umweltbedingungen sind zum Beispiel starke Staubent-
wicklung und extreme Nässe.
7.1.3
Schlauchleitungen
Schlauchleitungen regelmäßig von einer besonders befähigten Person prüfen lassen.
Nationale Normen und Richtlinien im Einsatzland beachten.
7.1.4
Verbindungselemente
Schraubverbindungen und Steckverbindungen nach den gültigen Regeln der Technik herstellen.
Anziehdrehmomente für Schrauben den allgemein gültigen Tabellen entnehmen, wenn keine be-
sonderen Angaben zu Anziehdrehmomenten in der Betriebsanleitung oder in der Ersatzteilliste ge-
macht werden.
7.1.5
Schweißarbeiten
Allgemeine Richtlinien vor Beginn der Schweißarbeiten:
• Gerät außer Betrieb nehmen (siehe Kapitel "Kurzfristige Arbeitsunterbrechung oder Arbeitsen-
de").
• Gerät entsprechend von der Stromversorgung trennen (Betätigen des Batteriehauptschalters).
• Die Kabel von den Minuspolen der Batterien abklemmen.
• Wärmeempfindliche und brennbare Komponenten am Gerät und im Umfeld entsprechend vor
Wärmeeinstrahlung schützen.
• Empfindliche elektronische Bauteile vor Stromübertritt entsprechend schützen. Hierzu zählt un-
ter anderem das Ziehen des Hauptsteckers vom Steuergerät.
• Massepol des Schweißgerätes an der Schweißstelle anbringen (immer so nah wie möglich an
die Schweißstelle heran).
7.1.6
Druckbehälter
Die Prüfung, Instandsetzung, Instandhaltung, Verwendung und Maßnahmen für den Transport von
Druckbehältern hat unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen beziehungsweise re-
gionalen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Normen zu erfolgen (zum Beispiel in Deutschland
unter anderem nach DIN EN 13445 Teil 2).
Druckbehälter dürfen nur von besonders befähigten Personen geprüft und von entsprechend auto-
risiertem Fachpersonal gewartet werden.
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RG 19 T # 0225 / V01_de_10.2013

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