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OSRAM PTi 35 I Betriebshinweise Seite 57

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3.4
Weitere
Kennzeichnungen
die EMV Richtlinie 2004/108/EG. Die CE-Kennzeichnung ist deshalb
Bedingung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme eines
Produktes innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes und somit
Voraussetzung für den Vertrieb.
Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien
Warenverkehr dem Endverbraucher sichere und elektromagnetisch
verträgliche Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) und der darin befindlichen Europäischen Gemeinschaft (EG) zu
gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird dabei häufig als „Reise-
pass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.
Der Nachweis für die Konformität darf eigenverantwortlich vom Her-
steller erbracht werden und wird von den nationalen Marktüberwa-
chungsbehörden, in Deutschland die BNetzA (Bundes Netz Agentur),
kontrolliert und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt. Für POWER-
TRONIC-Produkte bedient sich OSRAM für diesen Nachweis der Ex-
pertise eines unabhängigen Prüfinstituts.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitäts- oder Prüfzeichen und
macht damit keine Aussage über die Qualität der gekennzeichneten
Produkte. Sie soll deshalb nicht mit den Prüfzeichen von unabhän-
gigen Prüfinstituten (wie z. B. ENEC-, VDE- oder VDE-EMV-Zeichen)
verwechselt werden.
F
Leuchte für Entladungslampen zur Montage an oder auf schwerent-
flammbaren Baustoffen.
Montage auf Materialien, deren Entflammeigenschaften nicht bekannt
sind, wobei im Normalfall 95° C und sowohl im anormalen Betrieb als
auch im Fehlerfall 115° C nicht überschritten werden.
110
Max. Gehäusetemperatur im Fehlerfall (z.B. 110 °C)
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Diese Anleitung auch für:

Pti 70 iPti 2x35 iPti 2x70 iPti 150 i