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OSRAM PTi 35 I Betriebshinweise Seite 17

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2.2.2
Isolation
2.2.2.1 Isolationsabstände
in Leuchten
2.2.2.2 Isolationsprüfung
von Leuchten
2.2.2.3 Isolationswiderstand in Der Isolationswiderstand in Beleuchtungsanlagen (> 1,0 MΩ) muss
Beleuchtungsanlagen
Bei der Konstruktion von Leuchten ist bezüglich der Themen elek-
trische Sicherheit (vor allem Berührungs schutz) die Norm EN 60598-1 /
IEC 60598-1 maßgeblich.
Um die elektrische Sicherheit einer Leuchte zu gewährleisten sind bei
elektrischen Anschlüssen die Luft- und Kriechstrecken zu berück-
sichtigen. Diese Begriffe sind in der EN 60598-1 Abschnitt 11 für
Netzklemme der Leuchte wie folgt definiert:
„Kriechstrecken an einer Netzklemme sind zwischen den aktiven
Teilen in der Klemme und jedem berührbaren Metallteil zu messen.
Die Luftstrecke ist zwischen der ankommenden Netzanschlussleitung
und berührbaren Metallteilen, d.h. vom blanken, am weitesten abiso-
lierten Stück zu dem Metallteil, das berührbar sein kann, zu messen.
Auf der Seite der Klemme, an der die inneren Leitungen angeschlos-
sen sind, ist die Luftstrecke zwischen den aktiven Teilen der Klemme
und berührbaren Metallteilen zu messen."
Weitere Informationen sind der Leuchtennorm EN 60598-1 zu
entnehmen.
Leuchten müssen einer Isolations- und Hochspannungsprüfung un-
terzogen werden (gemäß EN 60598-1). Dabei ist folgendermaßen
vorzugehen:
• Die Netzklemmen und alle Lampenleitungen der Leuchte – außer
der Schutzleiterklemme – sind miteinander leitend zu verbinden
• Anlegen einer Prüfspannung zwischen den zusammengeschlos-
senen Netz- und Lampenleitungen und geerdeten Metall teilen
o Isolationsprüfung mit 500 V DC:
min. 2 MΩ notwendig (entspricht max. 0,25 mA Ableitstrom)
o Hochspannungsprüfung mit 1,5 kV AC/50 Hz:
1 Sek. ohne Überschlag (z.B. Ableitstrom < 10 mA)
Zulässige Prüfalternativen in der Leuchtenfertigung sind (PM 333,
PM 395):
• 100 % Hochspannungsprüfung (Isolationsprüfung kann entfallen)
oder
• 100 % Isolationsprüfung und 1-2 % Hochspannungsprüfung oder
• alternative Prüfung gemäß Absprache mit der Prüfstelle (z.B.
VDE, ...)
gemäß IEC 60364-6 Abschnitt 61.3.3 gemessen werden zwischen:
a) den Außenleitern (L1, L2, L3) und dem Schutzleiter (PE)
b) dem Neutralleiter (N) und dem Schutzleiter (PE)
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Diese Anleitung auch für:

Pti 70 iPti 2x35 iPti 2x70 iPti 150 i