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OSRAM PTi 35 I Betriebshinweise Seite 53

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3.1.2
Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV)
Die Norm ist für Einbau-EVG nicht anwendbar.
Für unabhängige EVG sind jedoch folgende Abschnitte normativ vor-
geschrieben:
Aufbau (Leitungsführungen, Anschlussklemmen, Anschlussstellen
und Netzanschlüsse, mechanische Festigkeit), äußere und innere
Leitungen (Netzanschluss und andere äußere Leitungen, Zugentlas-
tungsvorrichtung), Schutz gegen elektrischen Schlag, Beständigkeit
gegen Staub, feste Fremdkörper und Wasser, Luft- und Kriechstre-
cken.
Für unabhängige EVG ist die Normkonformität Voraussetzung für: CE,
VDE-Prüfzeichen
EN 55015
„Grenzwerte und Messverfahren für Funkstörungen von elektrischen
Beleuchtungseinrichtungen und ähnlichen Elektrogeräten"
Die Norm EN 55015 gilt für die Aussendung (Abstrahlung und
Weiterleitung) hochfrequenter Störgrößen von, unter anderen, allen
Beleuchtungseinrichtungen mit der Hauptaufgabe, Licht zu Beleuch-
tungszwecken zu erzeugen und/oder zu verteilen, die entweder an
das Niederspannungsnetz oder für Batteriebetrieb vorgesehen sind
und unabhängigem Zubehör für den ausschließlichen Gebrauch mit
Beleuchtungseinrichtungen.
Die Grenzwerte in dieser Norm wurden auf Grundlage der Wahr-
scheinlichkeit so bestimmt, dass die Funk-Entstörung in wirtschaftlich
tragbaren Grenzen bleibt und doch, im Ganzen, ein ausreichender
Schutz des Funkempfanges und die elektromagnetische Verträg-
lichkeit sichergestellt sind. In ungünstigen Fällen können zusätzliche
Maßnahmen erforderlich sein.
Die Norm umfasst Vorgaben und Messverfahren zu Störaussen-
dungen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 300 MHz.
Dabei legt sie die Grenzwerte der leitungsgeführten Störspannungen im
Frequenzbereich bis 30 MHz an den Stromversorgungsanschlüssen,
an den Lastanschlüssen und an den Steueranschlüssen fest. Deswei-
teren werden für die abgestrahlten Störaussendungen die Grenzwerte
der magnetischen Komponente der Störfeldstärke im Frequenzbe-
reich 9 kHz bis 30 MHz und der elektrischen Komponente der Stör-
feldstärke im Frequenzbereich 30 MHz bis 300 MHz angegeben.
Die abgestrahlte Störaussendung im Frequenzbereich 30 MHz bis
300 MHz kann dabei mit dem CDN-Verfahren, unter Verwendung
eines Koppel-/Entkoppelnetzwerks, als Messung von leitungsgefüh-
rten Störaussendungen durchgeführt werden. Der Grenzwert für die
leitungsgeführten Störaussendungen zur Anwendung mit dem CDN-
Verfahren ist mit dem Grenzwert für abgestrahlte Störaussendungen
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Diese Anleitung auch für:

Pti 70 iPti 2x35 iPti 2x70 iPti 150 i