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OSRAM PTi 35 I Betriebshinweise Seite 38

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2.3.9
Kurzschlussfestigkeit
2.3.10 Abschaltkriterien und
Abschaltmechanismen
2.3.10.1 Kontrolle der Lampen- Einer der maßgeblichen Parameter für einen sicheren und zuverläs-
brennspannung
2.3.10.2 Zündzeitbegrenzung
2.3.11 Abschalten am
Lampenlebensende
Bei POWERTRONIC-EVG sind die sekundärseitigen Ausgänge für
ca. 5 Minuten kurzschlusssicher.
Dagegen muss ein Kurzschluss zwischen einem Lampenanschluss
und den Gehäuse/Schutzleiter unter allen Umständen vermieden wer-
den, da dieser sog. Erd- oder Masseschluss zur sicheren Zerstörung
des EVG führt.
Einer der entscheidenden Vorteile des Lampenbetriebs am EVG ge-
genüber KVG sind die aktiven und intelligenten Schutzmechanis-
men des EVG zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen
Lampenbetriebs. Im Folgenden werden die wesentlichen Ausfallursa-
chen der MH-Lampen sowie die entsprechenden Abschaltmechanis-
men des EVG dargestellt
sigen Lampenbetrieb ist die Lampenbrennspannung. PTi-EVG
vollziehen daher eine permanente Überwachung der Lampenbrenn-
spannung. Unter- oder überschreitet die Lampenbrennspannung ihre
definierten Grenzen, so schaltet das Gerät die Lampe ab, da ein ord-
nungsgemäßer Lampenbetrieb nicht mehr sichergestellt werden kann
und die Wahrscheinlichkeit nahe liegt, dass sich die Lampe in einem
nicht spezifizierten Zustand befindet.
Die Sicherheitsnorm EN 61347-2-12 fordert für EVG für Hochdruck-
entladungslampen mit Zündspannungen über 5 kV ein definiertes
Abschalten der Zündspannung nach einer bestimmten Zeit. POWER-
TRONIC-EVG sind – obwohl die Zündspannungen kleiner als 5 kV
sind – standardmäßig mit einer Zündzeitbegrenzung ausgestattet.
Dies bedeutet, dass das EVG nach einer definierten Zeitdauer ohne
erfolgreiche Lampenzündung abgeschaltet wird. Um nach erfolgter
Abkühlung die Warmwiederzündung von HID-Lampen mit PTi-EVG
zu ermöglichen, erfolgt die Abschaltung der EVG nach 20 Minuten.
Erneutes Zünden ist nach einer kurzen Netzunterbrechung (t > 0,5
Sekunden) wieder möglich.
Eine selbständige Autostartfunktion des EVG nach einer zu definie-
renden Zeitdauer (z.B. 3 Stunden) ist aufgrund der oben genannten
Norm nicht erlaubt.
Das Lebensdauerende einer Halogen-Metalldampflampe kann sich
sehr unterschiedlich darstellen.
Von undichten Brennern oder Außenkolben, einem Anstieg der Wie-
derzündspitze, einem Bruch der Stromzuführungen oder der Elektro-
den im Brenner bis hin zu Nichtzünder, Verzundern der Sockelkon-
takte durch Überschläge in der Fassung oder im schlimmsten Fall gar
Platzen der Lampe.
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Diese Anleitung auch für:

Pti 70 iPti 2x35 iPti 2x70 iPti 150 i