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Hach 3400 sc Bedienungsanleitung Seite 65

Digitales leitfähigkeits- analyse-system

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Kapitel 9
Gewährleistung, Haftung und
Beanstandungen
HACH LANGE gewährleistet, dass das gelieferte Produkt frei von Material- und
Verarbeitungsfehlern ist und verpflichtet sich, etwaige fehlerhafte Teile kostenlos
instandzusetzen oder auszutauschen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geräten 24 Monate. Bei
Abschluss eines Inspektionsvertrags innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf
verlängert sich die Verjährungsfrist auf 60 Monate.
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet
der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Alle diejenigen Teile
sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die
innerhalb der Verjährungsfrist vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet,
nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes,
insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter
Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt wurde. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer
unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Feststellung des Fehlers, schriftlich
gemeldet werden. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Leistung trotz
Mangels als genehmigt. Eine darüber hinausgehende Haftung für irgendwelchen
unmittelbaren oder mittelbaren Schaden besteht nicht.
Sind vom Lieferer vorgegebene gerätespezifische Wartungs- oder
Inspektionsarbeiten innerhalb der Verjährungsfrist durch den Kunden selbst
durchzuführen (Wartung) oder durch den Lieferer durchführen zu lassen
(Inspektion) und werden diese Vorgaben nicht ausgeführt, so erlischt der
Anspruch für die Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Vorgaben
entstanden sind.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, können
nicht geltend gemacht werden.
Verschleißteile und Beschädigungen, die durch unsachgemäße Handhabung,
unsichere Montage oder nicht bestimmungsgerechten Einsatz entstehen, sind
von dieser Regelung ausgeschlossen.
HACH LANGE Prozess-Geräte haben ihre Zuverlässigkeit in vielen Applikationen
unter Beweis gestellt und werden daher häufig in automatischen Regelkreisen
eingesetzt, um die wirtschaftlich günstigste Betriebsweise für den jeweiligen
Prozess zu ermöglichen.
Zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Folgeschäden empfiehlt es sich daher, den
Regelkreis so zu konzipieren, dass die Störung eines Gerätes automatisch eine
Umschaltung auf die Ersatzregelung bewirkt, welche den sichersten
Betriebszustand für Umwelt und Prozess bedeutet.
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